Roland Bauer war während der Corona-Zeit Präsident von «Vereinte Rechtshilfe». Wer eine Busse, Anzeige oder gar eine Kündigung erhielt, weil er sich nicht an die Vorgaben hielt, bekam bei seinem Verein Unterstützung.

Inzwischen wurde Bauer selbst ein Opfer von strafrechtlichen Sanktionen. Er war im Februar 2021 am Bahnhof Luzern an der frischen Luft ohne Maske unterwegs. Die Transportpolizei hielt ihn prompt auf.

Trotz Maskenattest wurde ihm ein Strafbefehl zugestellt, gegen den er Einspruch erhob. Der Aktivist zog die Sache bis vors Bundesgericht. Im Juni 2022 erfolgte der Schuldspruch.

Mit einiger Verspätung liegt nun der Vollzugsbefehl des Kantons Luzern vor. Was sich insgesamt über zwei Jahre gezogen hat, mündet zum Schluss in einer Busse von 100 Franken oder ersatzweise einem Tag im Gefängnis. Diesen müsse er am 16. Mai 2023 antreten, falls er nicht bezahle.

Die Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug zeigt sich überaus kundenfreundlich. Der potenzielle Häftling wird darüber informiert, was er beim Gefängnisantritt alles mitnehmen soll und darf. Ein Gepäckstück ist erlaubt, die Krankenkassenkarte muss dabei sein. Das Schreiben liefert sogar einen Link zur Hausordnung des Gefängnisses.

Wie Roland Bauer via Telegram bekanntgibt, hat er seine Entscheidung bereits gefällt: «Da werde ich mir wohl den Knast einen Tag im Mai von innen anschauen.»