Trotz der anhaltenden Schreckensherrschaft der Taliban reisen Tausende Afghanen, die in Deutschland Asyl erhalten haben, in ihre Heimat, um dort Urlaub zu machen – und das ganz legal. Die Bild berichtet darüber.

Letzte Woche zeigte sich der Migrationsbeauftragte Joachim Stamp (FDP) noch «stinksauer» über diese Praxis und betonte, Deutschland solle «weltoffen, aber nicht blöd» sein.

Nun erklärt der Anwalt für Migrationsrecht Philipp Pruy, dass die Rückkehr in die Heimat in der Regel legal sei und keine rechtlichen Konsequenzen für den Schutzstatus in Deutschland nach sich ziehe. Auch Asylexperte Daniel Thym von der Universität Konstanz bestätigt, dass Personen mit Schutzstatus grundsätzlich reisen dürfen – auch in ihr Heimatland.

Probleme entstehen lediglich bei Asylsuchenden, denen die Flüchtlingseigenschaft aufgrund individueller Verfolgung zuerkannt wurde. In diesen Fällen kann ein Widerrufsverfahren eingeleitet werden. Zudem führt eine Heimreise während eines laufenden Asylverfahrens zur Beendigung des Verfahrens.

Auch wenn Heimreisen nicht verboten sind, kann dies die Behörden dazu veranlassen, die Schutzwürdigkeit erneut zu überprüfen.