Die SRG-Ombudsstelle hat einen «Tagesschau»-Beitrag über den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump beanstandet. Konkret ging es um die Bezeichnung Trumps als «verurteilter Steuerbetrüger», die nach Ansicht der Ombudsstelle nicht sachgerecht ist.

Trump als ‹verurteilten Steuerbetrüger› zu bezeichnen, sei faktisch falsch, hiess es am Mittwoch. Die Millionenstrafe für Steuerdelikte aus dem Jahr 2023 habe sich nicht auf Trump als Privatperson, sondern auf sein Unternehmen, die «Trump Organization», bezogen.

Die Ombudsstelle stellte fest, dass die «Tagesschau» mit dieser Wortwahl im Jahresrückblick vom 26. Dezember 2024 Trumps Persönlichkeit verletze. In der Stellungnahme heisst es weiter, dass die Unterscheidung zwischen dem Unternehmen und der Privatperson hätte klargemacht werden müssen.

Die SRF-Redaktion räumte ein, dass die Formulierung nicht präzise genug gewesen sei und der Satz zu Recht kritisiert werde. Gleichzeitig betonte sie, dass Trump als Kopf und Namensgeber der «Trump Organization» für die dort begangenen Steuerhinterziehungen in der Verantwortung stehe.

Zwei weitere «Tagesschau»-Beiträge im Zusammenhang mit Trump wurden nicht beanstandet.