Bundeskanzler Olaf Scholz hat verhaltene Kritik an einigen Massnahmen geübt, die während der Corona-Pandemie getroffen wurden. «Es hat ein paar Entscheidungen gegeben, die drüber waren», sagte er im ARD-Sommerinterview. Als Beispiel nannte er das Verbot, zu bestimmten Zeiten draussen spazieren zu gehen, selbst wenn man eine Maske trug und niemandem begegnete. «Das hab ich nicht verstanden, und das, glaube ich, hätte nicht sein müssen.»

In seiner klaren Kritik an den Pandemie-Massnahmen betonte Scholz, inzwischen hätten auch Gerichte einige dieser Massnahmen als unangemessen beurteilt. «Es gibt mittlerweile zu Recht Gerichtsurteile, die zum Beispiel bestimmte Ausgangssperren ab einer bestimmten Uhrzeit kritisiert haben.»

Scholz sprach sich für Bürgerräte aus, die sich mit der Aufarbeitung der Pandemiepolitik beschäftigen sollen. Diese Idee empfinde er als «am sympathischsten».

Die 3 Top-Kommentare zu "Paar Entscheide waren «drüber»: Kanzler Olaf Scholz hat verhaltene Kritik an eigenen Corona-Massnahmen geübt"
  • Urs Stotz

    Viele Menschen wurden durch eine experimentelle Gentherapie krank und viele zu Tode gespritzt. Was mit den gespritzten Menschen noch alles passieren wird, wissen wir nicht. In 10 Jahren sind wir klüger. Das alles wegen eines Virus mit der Gefährlichkeit einer Grippe. Der Großteil der Todesfälle war auf Fehlbehandlungen zurückzuführen. Soll dieses größte Medizinverbrechen mit einem leichten Schulterzucken abgetan werden? Es wird Zeit, dass die Menschen auf die Straße gehen.

  • mr roof

    Hat er bestimmt vergessen. Obwohl ich annehme, dass es die Bevölkerung ist die zu schnell vergisst. Wie sonst lässt sich erklären, dass noch so viele Menschen die Altparteien wählen.

  • schokokatze

    Paar Entscheide waren drüber? Ja, das sehen die Insolventen, Toten, durch die paar Entscheide die drüber waren, gesundheitlich schwer Geschädigten, psychisch Belasteten, die einzig standhaften Aktivisten, Wissenschaftler, Ärzte und Juristen, die juristisch drangsaliert und in Untersuchungshaft verrotten sicher auch so. Was, wenn Otto-Normalverbraucher mit seinen Aktionen, Reaktionen und seinem Verhalten paar mal mit seinen Entscheidungen drüber ist? Kann der auch m. Strafverschonung rechnen?