Philipp Gut schreibt, in der Kantonsschule Baden sei im Rahmen einer «Smart»-Veranstaltung «Klimapropaganda» gemacht worden. Er war offensichtlich nicht dabei und hat übersehen, dass an dieser Veranstaltung auch überaus kritische Töne gegen das Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) für die Klimaseniorinnen zu hören waren.

Drei Referentinnen waren zugegen: Eine Klimaseniorin, eine Forscherin zum Umweltrecht und ich. Ich war Bundesrichterin von 2009 bis 2019, nominiert von der Partei der Grünen und gewählt von der Vereinigten Bundesversammlung. An der Kanti Baden erklärte ich, dass ich über dem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gar nicht glücklich bin.

Schon 2011 habe ich in der Fachzeitschrift Iusletter ausführlich und kritisch von «ausufernder Rechtsprechung» des EGMR gesprochen. Auch der Titel meines Referats an der Kantonsschule Baden trug diesen Titel – ohne Fragezeichen. Ich vertrete die Auffassung, dass der EGMR zunehmend ins Gebiet der Politik hineinfunkt; das ist nicht seine Aufgabe. Durch die Erfassung immer weiterer Rechtsgebiete sinkt die Akzeptanz der Urteile. Und das nicht nur in der Schweiz. Im 138-seitigen Urteil zu den Klimaseniorinnen sind mehrere staatliche warnende Stellungnahmen angeführt. Sie alle warnten vergeblich. In Ländern wie Deutschland und Österreich gibt es Diskussionen, ob Urteile des EGMR lediglich «Handlungsempfehlungen» oder «Rechtsanwendungsbefehle» seien. Die Kontroversen werden heftiger werden – und fallen nicht zugunsten des EGMR aus.

In meinem Referat in Baden habe ich beispielsweise anhand des Urteils des EGMR zu racial profiling erläutert, dass dieser aufgrund eines letztlich ungeklärten Sachverhalts geurteilt hatte. Die Begründung des EGMR für die Verurteilung der Schweiz war schon in jenem Urteil sehr dürftig, was im Detail ausgeführt werden könnte.

Noch weiter entfernt sich der Gerichtshof von seiner Kernaufgabe – Wahrung der Menschenrechte –, wenn er sich wie eine vierte Instanz gebärdet. Es gibt Fälle, in denen er anstelle einer erfolgten Prüfung der Verhältnismässigkeit in einem Vertragsstaat seine «eigene Verhältnismässigkeit» setzt. So geschehen im Fall Schlumpf, als er die Schweiz verpflichtete, eine Geschlechtsumwandlungs-Operation zu bezahlen. Ebenfalls ein sehr fragwürdiger Entscheid, denn der EGMR ist nicht befugt, sozialversicherungsrechtliche Leistungen zuzusprechen. Auch ist der Gerichtshof nicht befugt, fixe innerstaatliche Verjährungsregeln zu übersteuern. Das tat er in den sogenannten Asbestfällen. Wenn Verjährungsregeln in einem konkreten Fall ein «unerwünschtes» Resultat ergeben, ist die Politik gefordert, nicht die Gerichte, deren Aufgabe es ist, Gesetze zu befolgen.

Aus verschiedenen – hier aus Platzgründen nicht auszuführenden Überlegungen – bin ich der Meinung, dass das neueste Urteil dem Gericht schadet – und dem Klimaschutz nicht nützt. Dem Ministerrat, dem die Aufgabe zukommt, den Vollzug der EGMR-Urteile zu überwachen, wird die Schweiz erläutern können, was sie zur Verbesserung des Klimas bereits schon vor dem Urteil auf die Wege gebracht hatte. Und damit hat sich’s.

So bleibt vom Klimaseniorinnen-Urteil des EGMR Schall und Rauch zurück. Und vom einseitigen Artikel zur Veranstaltung an der Kantonsschule Baden von Philipp Gut nur ein Schluss: Der Schuss ging daneben.

Brigitte Pfiffner, Dr. iur., Rechtsanwältin, alt Bundesrichterin.