Eigentlich ist der Fall glasklar. Seit dem Entscheid des Statthalters wird das kollektive Velo-Happening «Critical Mass» ab sofort als bewilligungspflichtige Demonstration gewertet. Das bedeutet: Für die am Freitag vorgesehene Protestfahrt müssen die Teilnehmer eine Bewilligung einholen – sonst wäre die Polizei zum Handeln gezwungen und müsste Bussen aussprechen und (allenfalls) Verhaftungen vornehmen.
Doch wird sie dies tun? Im linken Zürcher Umfeld stehen Velofahrerinnen unter behördlichem Artenschutz. Wohl eher würde ein Autofahrer für das Überqueren einer Kreuzung bei Rotlicht direkt hinter schwedische Gardinen gesteckt – als dass eine Fahrrad-Benützerin nur schon vom Trottoir weggewiesen würde.
Dessen scheinen sich auch die Veranstalter der «Critical Mass» bewusst zu sein. An einer Bewilligung sind sie offensichtlich nicht interessiert. Stattdessen schreiben sie auf ihrer Homepage: «Juli 2023 wird spannend», der Statthalter sage, «Critical Mass» sei abgesagt. «Die Fans der Critical Mass Zürich nutzen nun die freie Zeit, um einen kleinen Ausflug durch Zürich zu machen», heisst es weiter.
Stadträtin Karin Rykart (Grüne) will vordergründig die Eskalation vermeiden und hat die Verantwortlichen dazu aufgerufen, sich zu melden, damit eine Route besprochen und eine Bewilligung für den Anlass erteilt werden könne. Es sei eine Demo, die den öffentlichen Grund in Anspruch nehme.
Doch davon wollen die Aktivisten nichts wissen. Sie verstecken sich in der Anonymität. Offiziell gibt es für ihre Demonstration keine Organisatoren. Die gemeinsame Velofahrt soll ein «spontanes Verkehrsaufkommen von Velos» sein. Mal schauen, ob sich die Stadtpolizei dieser ignoranten und überheblichen Haltung anschliesst.
Wie lange schauen die Behörden und die Polizei dieser Gesetzlosigkeit noch zu? Diese überheblichen Grünschnäbel nutzen jede Gelegenheit, den Staat und insbesondere auch die Wirtschaft an den Rand der Anarchie zu stossen.
Die liebe Polizei muss gemäss R.K. respektiert werden und verdient für ihre gefährliche Arbeit unseren Dank. Vielleicht helfen die Beamten diesmal beim aufpumpen platter Reifen.
Die Website lässt sich doch zurückverfolgen, dann kann man die Urheber belangen wegen Aufruf zu einer gesetzeswidrigen Handlung. Sicher nicht die einzigen "Verantwortlichen", aber das eine würde zum anderen führen.