200 Millionen Euro Strafe soll der ungarische Staat an die Europäische Union zahlen. Grund dafür sei der Verstoss gegen das europäische Asylrecht. Das beschloss die Europäische Kommission nach dem Rechtsspruch des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Anlass ist die Errichtung von Stacheldrahtzäunen an den Grenzen zu Serbien und Kroatien im Flüchtlingsjahr 2015 und eine grossangelegte Rückführung von Asylantragstellern nach Serbien. Der EuGH erklärte jetzt unter anderem die Rückführungsmassnahmen für rechtswidrig. «Wir werden nun die 200 Millionen von bevorstehenden Zahlungen aus dem EU-Haushalt an Ungarn abziehen», sagte ein Kommissionssprecher gegenüber den Medien. Zuvor hatte der ungarische Staat die Strafzahlung in Höhe von 200 Millionen Euro und die Verzugszahlung von einer Million Euro pro Tag nicht getätigt.

Schon frühere Differenzen zwischen der ungarischen Regierung und der EU bezüglich EU-Standards und Grundwerten führten zur Einfrierung von Fördermitteln in Milliardenhöhe.

Der ungarische Kanzleramtsminister Gergely Gulyás nannte die europäische Massnahme «inakzeptabel, intolerant und würdelos». Weiter drohte er, Flüchtlinge und Migranten nach Brüssel bringen zu lassen. «Wenn Brüssel die Migranten haben will, dann soll es sie bekommen.»