Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), kontert in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung die Vorwürfe gegen seine Behörde. Sie agiere weder als «Gesinnungspolizei» noch im Sinne eines «Regierungsschutzes». Haldenwang unterstreicht zwar die Bedeutung der Meinungsfreiheit in Deutschland, weist jedoch darauf hin, dass auch diese ihre Grenzen habe, die durch das Strafrecht gezogen würden. Er schreibt: «Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief für Verfassungsfeinde».

Er erklärt, die rechtliche Relevanz von Äusserungen hänge nicht allein von deren Legalität ab; Inhalte, die ein Bestreben darstellten, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen, könnten bereits verfassungsschutzrechtlich relevant sein. Haldenwang reagiert damit auch auf Kritik von Hans-Georg Maassen, seinem Vorgänger und derzeitigen Vorsitzenden der Werteunion, der angekündigt hat, gegen seine Überwachung durch den Verfassungsschutz zu klagen. Maassen wirft Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vor, den Verfassungsschutz zur Beobachtung von Regierungsgegnern zu nutzen.

Weiter schreibt Haldenwang, die verfassungsschutzrechtliche Beobachtung und Bewertung, die gerichtlich kontrolliert werde, könne nicht einfach umgangen werden, wenn hinreichende Anhaltspunkte für Aktivitäten gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorliegen.

Er weist auch den Vorwurf zurück, seine Behörde sei in den Medien zu präsent. Es sei Teil des gesetzlichen Auftrags des BfV, die Öffentlichkeit über extremistische Bestrebungen und Gefahren für die Demokratie aufzuklären, um eine informierte politische Auseinandersetzung zu ermöglichen.

Haldenwang warnt: Die Demokratie in Deutschland sei selten so in Gefahr gewesen wie heute​​.