Eine Landesregierung mit AfD-Beteiligung soll vom Informationsfluss der Verfassungsschutzämter ausgeschlossen werden. Die Wochenzeitung Junge Freiheit berichtet darüber.

Staatsrechtler Boehme-Nessler verurteilt diesen Plan als «rechtswidrig und verfassungswidrig». Er weist darauf hin, dass das Bundesverfassungsschutzgesetz und das Grundgesetz eine enge Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden vorschreiben. Boehme-Nessler kritisiert die Idee als Ausdruck eines «antidemokratischen und autoritären Staatsverständnisses».

Das beabsichtigte Ausschliessen aller von der AfD mitregierten Landesregierungen von Verfassungsschutzinformationen könnte dazu führen, dass der Inlandsgeheimdienst seine Aufgaben nicht mehr effizient erfüllen kann.

Verfassungsjurist Christian Conrad betont auf X, das Bundesverfassungsschutzgesetz verlange ausdrücklich, dass Bund und Länder in Fragen des Verfassungsschutzes kooperieren.

Auch die AfD kritisiert diese Vorgehensweise entschieden. Bundesvorstandsmitglied Roman Reusch erklärt, dass eine solche Vorgehensweise die gesetzlichen Pflichten der Verfassungsschutzämter verletzen und rechtswidrig ist.