Das passiert alle Jubeljahre: Das Zürcher Obergericht korrigiert nicht etwa ein Urteil oder weist es zur Neubeurteilung ans Bezirksgericht zurück. Sondern es zerfetzt die Anklageschrift in der Luft («ausschweifend») und beschliesst: Alles zurück auf Start. Neue Anklageschrift, neuer Prozess, neues Urteil.

Das Vollversagen des Staatsanwalts Marc Théodore Jean-Richard-dit-Bressel kostet den Steuerzahler allein an Entschädigungen für die Angeklagten schon mal 400.000 Franken. Von den Untersuchungs- und Gerichtskosten ganz zu schweigen.

Selbstverständlich gilt weiter die Unschuldsvermutung für Pierin Vincenz und Co., obwohl die noch nie so mit Füssen getreten wurde wie in diesem Fall. In mindestens acht weiteren Jahren ist dann vielleicht mit einem rechtsgültigen Urteil zu rechnen.

Nach dieser Klatsche schämt sich der Staatsanwalt nicht etwa, sondern erhebt Beschwerde beim Bundegericht, obwohl ihm das Obergericht haarklein erklärt hat, wieso «der vorliegende Beschluss» aus seiner Sicht «nicht anfechtbar» sei. Das müsste eigentlich ein Entlassungsgrund sein.

In den Medien wird hingegen nicht mal die Seitenzahl des Beschlusses (38) richtig wiedergegeben, von seinem Inhalt ganz zu schweigen.

Was überhaupt noch angeklagt werden kann, darüber muss zudem die juristische Auslegung entscheiden, ob mit der Aufhebung eines Urteils und der Zurückweisung der Rechtshängigkeit an die Staatsanwaltschaft Verjährungsfristen unterbrochen werden oder nicht.

Eigentlich müsste hier gelten: Urteil aufgehoben, kein Urteil, während der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft läuft die Verjährung – also verjähren die Straftaten eine nach der anderen. Was für ein komplettes Desaster.