Heute wurde das umstrittene Selbstbestimmungsgesetz im Bundestag beschlossen.

Die Frauenrechtsaktivistin Rona Duwe hatte zuvor am Dienstag auf der Plattform X (vormals Twitter) berichtet, dass das Gesetz am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden soll. Das Selbstbestimmungsgesetz löst damit das seit den 1980er Jahren in Deutschland geltende Transsexuellengesetz ab.

Die geringe Vorlaufzeit zeigt auch, dass man in der Ampelkoalition sehr wohl weiss, dass die Gesetzesvorlage nicht auf viel Gegenliebe in der deutschen Bevölkerung stösst. Aber Politik gegen den entschiedenen Willen der Mehrheit ist man hier ja bereits gewohnt.

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird Geschlecht zum blossen Kostüm, das man beliebig jedes Jahr einmal wechseln kann. Operative Eingriffe oder psychologische Gutachten sind nicht nötig.

In der Praxis bedeutet das, dass Männer, die sich zu Frauen umtragen lassen, Zugang zu Frauenschutzräumen erhalten. Sexualstraftäter in Frauengefängnissen, Männer in Frauenhäusern, auf der Damentoilette und im Frauensport.

Wer bei der Scharade nicht mitmacht, kann künftig mit einem saftigen Bussgeld rechnen. Bis zu 10.000 Euro soll es kosten, wenn man jemanden «absichtlich» mit dem falschen Namen anspricht beziehungsweise dessen biologisches Geschlecht «offenbart» oder «ausforscht». Heisst: Wer einen Mann künftig einen Mann nennt, wird für das Aussprechen der Wahrheit bestraft. Auch für die Strafverfolgung hat das Konsequenzen. Mit der Änderung des Personenstands verschwindet auch der alte Registereintrag einer Person. Eine hervorragende Möglichkeit für jeden Kriminellen, sich von seinen Sünden reinzuwaschen.

Aber nicht nur, dass ein solcher Zwang, die Lebenslüge anderer Menschen per Strafandrohung mitzutragen, zutiefst illiberal ist, es ist auch nichts anderes als die Einführung einer Staatsreligion. Wer nicht an die «Genderseele» glaubt, ist ein Ketzer und muss Strafe zahlen.

Auch für Kinder und Eltern hat das Gesetz Folgen. Jugendliche ab vierzehn Jahren dürfen ihren Geschlechtseintrag nur mit Zustimmung der Eltern ändern. Problem: Wenn die Eltern nicht mitspielen, kann das Jugendamt und das Familiengericht eingeschaltet werden. Vermeintlich unabhängige Beratungsstellen sind mit Transaktivisten besetzt. Am Ende kann sogar der Sorgerechtsentzug drohen.

Darüber hinaus schreibt das Selbstbestimmungsgesetz zwar keine operativen Eingriffe oder die Gabe von Hormonen vor, aber es ebnet den Weg dorthin und baut Hürden auch bei Kindern und Jugendlichen ab. Anders als bei den Erwachsenen sind es hier vor allem junge Mädchen, die sich im falschen Körper wähnen. Acht von zehn Jugendlichen, die meinen, an einer Geschlechtsdysphorie zu leiden, sind weiblich. Nicht wenige davon haben Missbrauchserfahrungen hinter sich oder leiden einfach unter den Veränderungen, die der Körper in der Pubertät erfährt. Die langfristigen Folgen der Behandlung mit sogenannten Pubertätsblockern und Hormonen sind kaum abzusehen.

In anderen europäischen Ländern wie den Niederlanden rückt man bereits wieder von der Self-ID ab. Das liegt nicht zuletzt an Studien, die belegen, dass Unsicherheiten in der Geschlechtsidentität bei Teenagern häufiger vorkommen als bisher angenommen, aber sich eben in vielen Fällen auch wieder einpendeln.

Man darf gespannt sein, wann man in Deutschland bemerkt, welches Ei man sich da ins Nest gelegt hat. Aus Erfahrung lässt sich sagen, dass es hier immer etwas länger dauert als anderswo.