Weil sie sich bei der Flugbuchung gezwungen sah, ein Geschlecht anzugeben, hat eine nonbinäre Person die Fluggesellschaft Ryanair auf 5000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Der Fall wird derzeit vor dem Berliner Landgericht verhandelt, eine Entscheidung steht noch aus.

Der Kläger, René Hornstein, Gründungsmitglied des Bundesverbands Trans*, sieht in der fehlenden geschlechtsneutralen Anredeoption auf der Buchungsplattform eine Diskriminierung. Zur Auswahl standen lediglich «Herr», «Frau» oder «Fräulein» – wer nichts auswählte, erhielt eine Fehlermeldung. Hornstein spricht von einer erheblichen persönlichen Belastung: «Eine solche Buchung versaut mir den Tag», sagte die Person laut der Berliner Zeitung B.Z.

Der Anwalt von Ryanair wies die Vorwürfe zurück. Es handle sich bei der Buchung um einen zivilrechtlichen Vorgang, der keine personenbezogenen Daten zum Geschlecht speichere. Zudem habe die Anrede praktische Gründe, etwa für die Sicherheit und Abwicklung des Flugs.

Brisant: Trotz der Kritik buchte Hornstein in den Jahren 2023 bis 2025 weiterhin Flüge bei Ryanair nach Gran Canaria. Die Fluggesellschaft erklärte sich grundsätzlich gesprächsbereit, betonte aber, die Entscheidung könnte in diesem Fall auch internationale Auswirkungen haben.

Bereits 2022 hatte Hornstein erfolgreich gegen die Deutsche Bahn geklagt und genderneutrale Optionen bei Tickets durchgesetzt.