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Falls der betroffene Schüler noch minderjährig ist, dann stellt er nicht nur für seine Eltern, sondern auch für seine Lehrer, wohl einen sogenannten "Schutzbefohlenen" dar, auf dessen körperliche & geistige & seelische Entwicklung & Gesundheit in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen ist. Der Lehrer darf dann das Selbstwertgefühl des Schülers nicht ungerechtfertigt verletzen. Religiöse Ansichten des Lehrers, sind in der Schule & während seiner Arbeitszeit, keine ausreichende Rechtfertigung dafür.
Hört sich ganz an wie ein Unrechtstaat. Wo bleibt der Aufschrei der EU ? Kürzt die Gelder. Nun aber Klartext. Er wurde nicht wegen Nichtgendern verurteilt, sondern wegen dem Verstoss gegen eine Verbannung von dem Schulgelände. Quasi also ein Berufsverbot. Und das Ganze riecht schon wieder nach Handwerk des Sozialismus.
Pubertierende suchen immer eine Gelegenheit, Erwachsene vorzuführen. Dieses eine Pubertier hat eine abseitige Ideologie und Sprachverhunzung als Vehikel entdeckt und weiß die Ideologen hinter sich. Aufgabe anderer Erwachsener wäre es, das Pubertier wieder einzuordnen, was aus ideologischen Gründen nicht geschieht. Sprachregelung ist Gehorsamsabrichtung und Unterwerfung. Der Staat reagiert mit Härte und Eskalation gegen den, der sich nicht unterwirft, unabhängig von der „Schwere des Delikts“.