Die in Hysterie mündenden Massnahmen während der Covid-Pandemie fanden Ende 2020 mitunter einen grotesken Höhepunkt im Verbot, in der freien Natur Golf zu spielen. Mit Ball und Schläger durch Feld und Wald zu laufen (was Golfer in der Regel nicht engumschlungen tun) und dabei hie und da den Ball richtig zu treffen, war gleichermassen des Teufels, wie ohne Maske in überfüllten Bahnwagen zu fahren.
Landesweit widersetzte sich nur ein Mann dieser Direktive: Luca Allidi, Präsident des Golfklubs Patriziale Ascona und Rechtsanwalt.
Allidi vertrat die Auffassung, dass ein Golfverbot dem Sinn und Zweck der Covid-19-Verordnung widerspreche. Die Golfklubs von Lugano und Losone schlossen sich dieser Auffassung an und widersetzten sich ebenfalls dem Beamtendiktat aus Magglingen und Bern, dem sich selbst Swiss-Golf-Präsident Reto Bieler als Vertreter von 98 Klubs und über 100.000 Mitgliedern in aller Form unterworfen hatte.
Am 18. Februar 2021 waren die drei Tessiner Golfplätze für die Mitglieder wieder offen. Allerdings nur für einige Stunden, denn der obrigkeitliche Hammerschlag liess nicht lange auf sich warten: Schon am Nachmittag stand die Polizei in Ascona auf dem Platz und verfügte nicht nur die Schliessung der Fairways und Greens, sondern zeigte gleich Luca Allidi und den Direktor des GC Losone, Ennio Losa, bei der Staatsanwaltschaft an. Der Regierungsrat hielt es zudem für richtig, die Tessiner Golfplatzbetreiber als Polemiker zu diffamieren. Am vergangenen 14. November standen die beiden Angeklagten in Bellinzona vor dem Strafgericht.
Die Verhandlungen endeten mit einer Pleite für die Anklage: Die Richterin Elisa Bianchi erkannte, dass die Voraussetzungen, unter denen Golf gespielt wird, zur Verbreitung des Corona-Virus sicherlich nicht mehr beitragen könnten als Situationen, wie sie in den verschiedenen Skigebieten der Schweiz auftraten.
Eine Richterin hat damit praxisfernen Politikern und obrigkeitsgläubigen Sportfunktionären erläutert, was Vernunft bedeutet.