Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) verfügte am 19. März 2023: «Die Credit Suisse AG wird angewiesen, die Abschreibung sämtlicher AT-1-Instrumente vorzunehmen.» Mit 28 gewundenen «Erwägungen» begründete die Finma, weshalb die Gläubiger der Credit Suisse (CS) um einen Buchwert von sechzehn Milliarden Franken geprellt werden.
Als Feigenblatt dafür diente die bundesrätliche «Verordnung über zusätzliche Liquiditätshilfe-Darlehen» vom 16. März 2023. In diesen hektischen Tagen verschenkte der Bundesrat die einstmals stolze und traditionsreiche Bank für den Schnäppchenpreis von drei Milliarden Franken an die UBS.
Aber damit nicht genug. Diese auf No ...
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