Die Schweizer Firmen fügen sich zu einem guten Teil dem EU-Recht, wenn sie Geschäfte im EU-Binnenmarkt tätigen. Sie achten darauf, mit ihren Produkten und Leistungen die erforderlichen EU-Normen zu erfüllen, um auf den begehrten Markt zu gelangen.
Sie akzeptieren, dass die EU eine Art Grenzzaun um den Binnenraum errichtet hat und den inneren Teil als level playing field abschottet, durchharmonisiert ohne Toleranz für abweichende Normen. Das ist Alltag in Märkten mit Hürden, Firmen sind Hürdenläufer.
Nun melden sich immer wieder Stimmen, die fordern, man solle diese Hürden aus dem Weg räumen. Und mit «man» ist die Schweiz gemeint. Durch eine Anpassung des hiesig ...
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