Studien belegen, dass Menschen sich heutzutage gestresster fühlen als je zuvor. Angesichts der folgenden Pillepalle-Probleme, mit denen wir beschliessen, uns herumzuplagen, überrascht das nicht. Sollten Sie demnächst auf ein modernes Vergehen stossen, fragen Sie sich, ob es vielleicht in diese Kategorie fällt.

Neulich wurde einer 81-jährigen Deutschen in der Schweiz eine Busse von 252 Franken aufgebrummt. Wie der Tages-Anzeiger schreibt, fuhr sie mit einem zuvor online gebuchten Zugticket von Basel nach Zürich. Zum Verhängnis wurde ihr, dass sie von allen «Heidi» genannt wird, so steht’s auch auf ihrer deutschen Bahncard. Auf ihrem Personalausweis steht aber «Heidemarie». Auweia! Ein Unglück erster Güte, das den ehrgeizigen Kontrolleur sofort auf den Plan rief. Umgehend erklärte er ihr Ticket für ungültig, auch von Protesten der anderen Reisenden liess er sich nicht beirren, drohte sogar damit, die Polizei kommen zu lassen. Schliesslich sprang ein Passagier ein und bezahlte die Busse aus eigener Tasche – aus Scham darüber, wie tief die Schweizer Gastfreundschaft gesunken war.

Legen Sie sich ein Pronomen-ABC zu, bevor Sie sich in diesem Geschlechterdschungel verirren.

Stellen Sie sich vor: Sie feiern die Fussball-EM im eigenen Garten und präsentieren dabei eine nicht ganz korrekte Deutschland-Flagge. Bei einer Familie aus Essen hätte dies laut Bild.de um ein Haar ein teures Ende gehabt. Die Leute liessen eine Flagge wehen, auf der der Bundesadler prangte. Um Himmels willen. Dieser schmückt die Bundesdienstflagge, die nur an Bundesgebäuden angebracht werden darf. Anscheinend fallen auch Flaggen, die jener zum Verwechseln ähnlich sehen, unter diese Regelung. Aufmerksamen Ordnungsmitarbeitern fiel der Fauxpas sofort auf, sie drohten der Familie eine Strafe von 1000 Euro an. Immerhin blieb es bei der Verwarnung, aber, ich würde sagen, der Schaden ist trotzdem beachtlich – besonders in Deutschland, wo das Zeigen patriotischen Flairs wie zu euphorischer Torjubel rasch ins Abseits führen kann.

«They, xier, ex & Co: Diese neuen Pronomen sollten Sie kennen, sonst droht ein Bussgeldprozess», titelte neulich Welt.de. «Die absichtliche Offenbarung des früheren Geschlechts einer Transperson wird mit dem Selbstbestimmungsgesetz bussgeldbewehrt. Prozesse darüber sind absehbar. Um Konflikten zu entgehen, muss man neue Pronomen wie «dey» oder «xier» kennen.» Gemäss einer neuen Gesetzgebung kann entsprechende Ignoranz zu einer Strafe von bis zu 10.000 Euro führen. Inwieweit es dabei zu einer Busse kommen kann, sei zwar umstritten. Aber ich schlage vor, dass Sie sich ein Pronomen-ABC zulegen, bevor Sie sich in dem Geschlechterdschungel verirren. Sie lachen? Nun, darüber gelacht haben wir gestern. Heute wollen wir sicherstellen, dass unser Bankkonto nicht zum Verlierer dieses neuen Gesetzes wird. Zwinker-Smiley.

Gegen eine Busse von 75 Euro kämpft derzeit ein Malermeister in Bayern. Sein Vergehen: Er hatte zu Corona-Zeiten am 7. Dezember 2020 – also fast schon historisch – gegen eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz verstossen (im Firmenauto). «Schon skurril. Eigentlich ist ‹Corona vorbei›», schreibt der Richter Carsten Krumm auf der Website «Beck-Community». «Trotzdem befassen sich noch immer Gerichte mit sogenannten Corona-Ordnungswidrigkeiten.» Das Bayerische Oberste Landesgericht habe das Verfahren zwar gerade zurückgewiesen. Aber: «In Bayern wird es auch 2024 noch um Corona-Schutz-Verordnungen gehen […]» Ihm sei nicht so richtig klar, warum heute noch solche Verfahren geführt werden, eine «Generalamnestie» für noch existierende Verfahren halte er für sinnvoller. Ringen um Maskenpflicht im 2024: In Bayern scheint das Virus der Vorschriften hartnäckiger als Corona selbst.

Küssen verboten! Ein Küsschen für die Gemahlin wurde für einen Mann zum teuren Vergnügen. Wo fand das Verbrechen statt? Der französische Radprofi Julien Bernard fuhr bei der diesjährigen Tour de France durch das malerische Burgund, seine Heimatregion, als er kurz auf der Strecke anhielt, um seiner Frau, die ihn anfeuerte, einen Schmatzer zu geben. Geht gar nicht – urteilte der Radsportweltverband: unangemessenes Verhalten und Schädigung des Sportimages! Bernard wurde mit 200 Euro gebüsst – eine Summe, die in den Augen der Radexperten offenbar den Preis für Romantik festlegt.

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