Bei der Zürcher Stadtverwaltung müssen Angestellte im Krankheitsfall erst ab dem achten Kalendertag ein ärztliches Zeugnis vorweisen. Das besagen die Ausführungsbestimmungen des Stadtzürcher Personalrechts.
Zwei Gemeinde-Parlamentarierinnen der Grünen ist dies zu wenig Nanny-Staat. Für menstruierende Personen soll’s in Zukunft noch mehr bezahlte Absenz geben: bis zu fünf Tage pro Monat.
«Die monatlichen Menstruationen verlaufen bei einigen Frauen, Trans- und nichtbinären Menschen sehr schmerzhaft», so die Ausführung im Postulat der Feministinnen, das jüngst dem Stadtrat überwiesen wurde. Im Rahmen eines Pilotprojekts sollen Stadtzürcher Mitarbeiterinnen nun ...
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