Seine Kritik, so betont Strafrechtsprofessor Marcel Alexander Niggli in einer kürzlich publizierten Rechtsschrift*, richte sich nicht gegen die Sanktionen gegen Russland an sich. Es ist die Methodik, nach der die Strafaktion gegen Russland und die Russen erlassen wurde. In dieser Hinsicht greift Niggli aber zum dicken Rotstift: «Juristisch handelt es sich einfach um schlechtes Handwerk.» Aussergewöhnliche Situationen verlangen nach aussergewöhnlichen Massnahmen, mag man einwenden. Allerdings nur, solange man selbst nicht betroffen ist. Ein Rechtsstaat, der sich über seine eigenen Prinzipien hinwegsetzt, wird zum Unrechtsstaat. Das passiert hier gemäss Niggli. Nicht auf Nebenscha ...
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