Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat entschieden: Die Genfer Gerichtspräsidentin Alessandra Cambi Favre-Bulle war befangen, als ihre Berufungskammer Erwin Sperisen 2018 wegen Gehilfenschaft zu Mord mit fünfzehn Jahren Gefängnis bestrafte. In einem Haftentscheid gegen Sperisen hatte Cambi Favre-Bulle das Urteil auf unzulässige Weise vorweggenommen. Der Schuldspruch wird damit hinfällig. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Seit über zehn Jahren kämpft Erwin Sperisen gegen die Schweizer Justiz. Im August 2012 wurde der ehemalige Polizeichef von Guatemala mit Schweizer Wurzeln in Genf verhaftet, weil er 2006 an einem Gefängnismassaker in seiner neuen ...
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