Anfang Jahr bekam die Komponistin Inna Zhvanetskaya Post von einem deutschen Gericht. Man teilte ihr mit, dass sie in eine Psychiatrie eingewiesen und dort gegen Corona zwangsgeimpft werden solle. Frau Zhvanetskaya ist eine ukrainische Jüdin, Jahrgang 1937. Der Beschluss konnte zwar inzwischen gerichtlich aufgehoben werden, doch ein Schockmoment bleibt: Die Zwangsimpfung einer Jüdin in Deutschland weckt zu Recht böse Erinnerungen an die Vergangenheit.
Doch, Moment: Diese Erinnerung darf ja gar nicht geweckt werden. Sie ist verboten. Denn natürlich hat nichts mit nichts etwas zu tun, hier beispielsweise die Vergangenheit mit der Gegenwart. Und es geht noch weiter: Wenn heute d ...
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