Björn Höcke, Vorsitzender der AfD in Thüringen, muss in einem Gerichtsfall 13.000 Euro Strafe bezahlen. Auch die Kosten des Verfahrens gehen auf ihn.

Auslöser war sein Ausruf «Alles für Deutschland» an Ende einer Rede im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung. Dieser ist verboten, weil er einst von der SA der Nationalsozialisten verwendet wurde. Tatbestand: Das Verwenden von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.

Höcke beteuerte vor Gericht, sich dieses Zusammenhangs nicht bewusst gewesen zu sein. Er fühle sich als politisch Verfolgter. Das Gericht schenkte ihm keinen Glauben.

Die Anwälte des AfD-Politikers haben bereits angekündigt, den Schuldspruch notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof weiterzuziehen.

Sie stellten sich gestützt auf die Aussage eines Sachverständigen auf den Standpunkt, der Spruch «Alles für Deutschland» sei schon oft verwendet worden – von einem bayerischen König bis zu Reichskanzler Bismarck. Deshalb sei es kein «Nazi-Spruch».

Höcke wird schon bald wieder vor Gericht stehen. In Halle steht ein Prozess in Zusammenhang mit einer ähnlichen Rede an. In einem weiteren Fall in Thüringen ist er aufgrund möglicher Volksverhetzung angeklagt.