Die Geschichte tönt absurd – aber sie steht exemplarisch für die Ideologie der Gender-Aktivisten.

Die Berliner Biologin Marie-Luise Vollbrecht hat erfolgreich gegen die Humboldt-Universität geklagt, an der sie Promotionsstudentin und wissenschaftliche Mitarbeiterin ist. Die Uni darf nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin Teile einer Presseerklärung nicht mehr verbreiten.

Was war geschehen?

Im Rahmen der von der Universität veranstalteten «Langen Nacht der Wissenschaft» sollte die Doktorandin und damalige Universitätsangestellte im Juli 2022 einen Vortrag mit dem Titel «Geschlecht ist nicht (Ge)schlecht: Sex, Gender und warum es in der Biologie zwei Geschlechter gibt» halten. Dies erzürnte Trans-Aktivisten. Schliesslich gibt es in ihrer Weltanschauung (mindestens) drei Geschlechter.

Und Vollbrecht beging – im Sinne des Zeitgeists – noch einen weiteren «Fehler»: Sie veröffentlichte mit anderen Wissenschaftlern einen Meinungsbeitrag in der Zeitung Die Welt, in dem sie dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorwarf, Minderjährige im Sinne der Trans-Ideologie zu indoktrinieren. In der Folge kritisierte der Queer-Beauftragte der Bundesregierung die Autorin scharf. Sie hätten ein Pamphlet des Hasses gegen transgeschlechtliche Menschen verfasst.

Daraufhin sagte die Uni den Vortrag Vollbrechts ab. In der Stellungnahme begründete das Bildungsinstitut dies nicht mit dem Referat an sich, das Vollbrecht zwei Wochen später auch tatsächlich hielt – es wurde in einem Livestream bei Youtube gezeigt und hatte mehr als 100.000 Zugriffe. Die Universität nannte den besagten Artikel als Hauptgrund für die Absage.

Die Universität habe sich in ihrem Leitbild dem «wechselseitigen Respekt vor dem/der Anderen» verpflichtet. Wörtlich hiess es in der Stellungnahme der Uni: «Die Meinungen, die Frau Vollbrecht in einem Welt-Artikel am 1. Juni 2022 vertreten hat, stehen nicht im Einklang mit dem Leitbild der HU und den von ihr vertretenen Werten.»

Das Berliner Verwaltungsgericht untersagte nun, diesen Satz zu verbreiten. Zur Begründung führten die Richter aus, dass der mit der Stellungnahme der staatlichen Universität einhergehende Grundrechtseingriff rechtswidrig sei. «Das allgemeine Persönlichkeitsrecht verbietet es grundsätzlich dem unmittelbar an die Grundrechte gebundenen Staat, sich ohne rechtfertigenden Grund herabsetzend über einen Bürger zu äussern, etwa eine von diesem vertretene Meinung abschätzig zu kommentieren.»

Der langen Rede kurzer Sinn: Die Biologin Marie-Luise Vollbrecht darf weiterhin schreiben und sagen, dass es nur zwei biologische Geschlechter gibt. Hier haben die Richter nicht nur Recht gesprochen – sondern auch den gesunden Menschenverstand gerettet.