Die Kündigung von Ulrike Guérot, Professorin für Europapolitik an der Universität Bonn, ist vorläufig aufgehoben worden.
Im Februar kündigte die Universität das Arbeitsverhältnis von Guérot wegen Plagiatsvorwürfen. Worauf sich die Geschasste vor dem Arbeitsgericht Bonn wehrte.
Nun hob das Gericht die Kündigung zum 1. April auf. Guérot kann also vorläufig weiter an der Universität Bonn lehren.
Ich möchte das bitte richtig stellen dürfen: die Suspendierung der Kündigung ist nur temporär, bis es entweder zu einer gütlichen (28. April) oder - wenn das nicht gelingt - gerichtlichen Einigung kommt. Entschieden ist also noch nichts! Insofern bitte nicht zu früh freuen… https://t.co/qhQNXaASQa
— Ulrike Guérot (@ulrikeguerot) April 19, 2023
Allerdings wurde eine geplante Ringvorlesung zur Unterstützung Guérots an der Universität Bonn bereits abgesagt. Die Veranstalter wollen das Verfahren vor dem Arbeitsgericht abwarten.
Ende April könnte es zu einer gütlichen Einigung zwischen Guérot und der Universität kommen, wie die Professorin auf Twitter schreibt.
Falls nicht, wird mit einer Entscheidung des Gerichts im Juni gerechnet.
Bravo👏👍 Wenigstens ein Teilerfolg. Nicht unterkriegen lassen!
Mutig durchhalten, Frau Guerot!
Fast Jeder der viel schreibt, hat irgendwann auch schon einmal in irgendeiner Art und Weise etwas wiederholt oder zitiert, was wissenschaftlichen Standards oder auch Copyright-Normen nicht entspricht. Deswegen gleich ein Arbeitsverhältnis ohne vorherige Abmahnung zu kündigen, ist weder üblich noch gerechtfertigt. Die Kündigung war vermutlich politisch motiviert, weil Frau Guerot die ungeschriebenen Regeln der politischen Korrektheit nicht einhielt, was Linke und Grüne empörte.