Das grösste Vergnügen der Deutschen ist das Verklagen. So wäre es in keinem anderen Land möglich, dass ein Lied über ein zivilrechtliches Problem rund um einen Maschendrahtzaun und einen Knallerbsenstrauch zu einem Top-Ten-Hit avancierte.

Diese Unart des zwischenmenschlichen Umgangs pflegen auch deutsche Politiker. So brüstete sich Marie-Agnes Strack-Zimmermann, die Waffenlobbyistin, die nebenberuflich auch als Politikerin arbeitet, damit, dass sie mehr als 200 Menschen pro Monat anzeige.

Auch Kollege Habeck, Kinderbuchautor, der nebenberuflich als Wirtschaftsminister anheuert, ist schnell dabei, andere anzuzeigen. Immerhin verlor der Grünen-Politiker vor Gericht, als ihn Journalist Don Alphonso als «Bahnhofsalkoholiker» bezeichnete.

Ähnlich verhält es sich mit Baerbock. Die Trampolinspringerin, die sich nebenberuflich als Chefdiplomatin versucht, zeigte einen 58-jährigen Oberfranken an, weil er auf X behauptete, die Ministerin sei «die dümmste Aussenministerin der Welt».

Folge: Dem Mann aus Süddeutschland wird zur Last gelegt, den Straftatbestand nach Paragraf 188 Absatz 1 StGB zu erfüllen, also Beleidigungen, die gegen Personen des öffentlichen Lebens gerichtet sind.

Offensichtlich benötigen deutsche Politiker einen eigenen Paragrafen dafür, sich vor Gegenwind aus der Gesellschaft zu schützen. Dabei ist nicht ersichtlich, inwieweit eine Beleidigung einen Politiker in seinem «öffentlichen Wirken» beeinträchtigt, im Gegenteil: Ist die Beleidigung substanzlos, dann kann diese auch nicht behindern. Stimmt jedoch die Aussage, entfaltet der Satz, wie im Beispiel Baerbock, seine Wirkung. Aber dann handelt es sich nicht um eine Beleidigung.

Wie dem auch sei: Baerbock, Strack-Zimmermann, Habeck und Co. haben keine Lust, sich mit anderen Meinungen aus dem Volk zu befassen. Daher werden diese weggeklagt. Diese Einschüchterungstaktik ist einer Republik unwürdig.