In der kommenden Woche wird der Bundestag erstmals über einen Antrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD beraten. Der Antrag wurde von einer parteiübergreifenden Gruppe aus 124 Abgeordneten eingebracht. Sie bezeichnet die zunehmende Radikalisierung der Partei als untragbar. Zu den Unterstützern gehört unter anderem der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz.

Laut Verfassungsschutz wird die AfD in Teilen als rechtsextrem eingestuft. Das Bundesverfassungsgericht könnte ein Verbot aussprechen, wenn es zu dem Schluss kommt, dass die Partei eine «aktiv kämpferisch-aggressive Haltung» gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung einnimmt.

Die juristischen Hürden für ein Parteiverbot sind allerdings hoch. Seit Bestehen der Bundesrepublik wurden lediglich zwei Parteien verboten: die Sozialistische Reichspartei (1952) und die Kommunistische Partei Deutschlands (1956). Ein Verbot der rechtsextremen NPD wurde 2017 abgelehnt, da die Partei als zu unbedeutend eingestuft wurde. Mit derzeit mehr als 20 Prozent in den Umfragen kann dies für die AfD nicht gelten.