Rund 10.000 Gegner der Corona-Massnahmen hatten vor dem Bundesgericht gefordert, die Massnahmen des Bundes als rechtswidrig erklären zu lassen. Das Gericht hat die Klage nun abgewiesen, wie die NZZ berichtet.

Die Kläger kritisierten insbesondere die Zertifikatspflicht, die Testpflicht und die indirekte Nötigung zur Impfung. Sie forderten zudem jeweils einen symbolischen Franken Schadenersatz. Ihre Anwälte, Gerald Brei und Philipp Kruse, argumentierten, dass es spätestens ab dem Frühsommer 2020 keine rechtliche Grundlage für die strengen Massnahmen gegeben habe, da sich die Erkenntnisse über das Virus Sars-CoV-2 verfestigt hätten.

In der Hauptverhandlung warfen die Kläger dem Bundesrat vor, rechtliche Grenzen überschritten zu haben. Brei sprach von einer «Diktatur der Exekutive» und behauptete, dass an die Stelle des Rechtsstaats ein Polizeistaat getreten sei. Die Kläger bezeichneten die Massnahmen als unverhältnismässig und rechtswidrig.

Der Vertreter des Bundes wies diese Vorwürfe zurück und betonte, dass die Massnahmen im besten Wissen und Gewissen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ergriffen worden und verhältnismässig gewesen seien.

Das Bundesgericht wies die Klage ab, da die Voraussetzungen für eine Haftung des Bundes nicht erfüllt seien. Die Kläger müssen nun die Verfahrenskosten in Höhe von 10.000 Franken tragen.