Der Geschäftsführer des selbsternannten Recherche-Portals Correctiv, David Schraven, gesteht, dass man eine Falschbehauptung über ein angebliches Potsdamer «Geheimtreffen» in die Welt gesetzt habe. In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) im März behauptete er, das Landgericht Hamburg habe den «Kern unseres Artikels bestätigt» – und zwar, «dass bei diesem Geheimtreffen über einen Masterplan gesprochen wurde, mit dem ‹Remigration› betrieben werden sollte».

Diese Aussage wurde allerdings vom Landgericht Hamburg als unwahr eingestuft. Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, der an dem Treffen teilgenommen hatte – wie die Weltwoche berichtete –, klagte gegen Correctiv und verlangte eine Unterlassung der Behauptung, bei dem Treffen sei ein «Masterplan» zur sogenannten «Remigration» besprochen worden.

Tatsächlich gab das Gericht Vosgerau im Mai recht und untersagte Correctiv, diese Aussage zu verbreiten. Das Gericht stellte klar, dass es in dem Rechtsstreit nicht um die inhaltlichen Kernthesen des Correctiv-Artikels ging, sondern lediglich um die rechtliche Zulässigkeit bestimmter Formulierungen. Schraven hat diesen Gerichtsbeschluss nun anerkannt. In der FAZ gibt er zu, dass seine Aussage im März-Interview eine Falschbehauptung war. Will heissen, er bestätigt, dass der Beschluss des Landgerichts Hamburg rechtskräftig ist.

Im Urteil wurde ebenfalls klargestellt, dass es in Potsdam nicht um die rechts- und grundgesetzwidrige Ausweisung deutscher Staatsbürger ging.

Pikant: Trotz der Anerkennung der Falschbehauptung bleibt die entsprechende Passage in einer Correctiv-Pressemitteilung online. Zudem hatte Correctiv in einem Sonder-Newsletter mit Spendenaufruf ebenfalls fälschlicherweise behauptet, das Gericht habe die Inhalte des Artikels bestätigt.