Anzeige
Weltwoche logo
Bild: ENNIO LEANZA / KEYSTONE

Das Bezirksgericht Meilen hat vorsorglich die Löschung eines Online-Artikels der Weltwoche über den Abhörskandal um eine Zürcherin Richterin verfügt. Die Chronologie einer Zensur

733 33
14.05.2024
  • Donnerstag, 9. Mai: Weltwoche Digital veröffentlicht einen Artikel über heimliche Tonaufnahmen, die ein Rechtssuchender während der geheimen Beratung des Zürcher Arbeitsgerichtes angefertigt hat. Diese Aufnahmen zirkulierten bereits zuvor auf X (vormals Twitter) und wurden dort eifrig diskutiert. Im Kern geht es um die Befangenheit von Richterin XY* (Grüne Partei) und deren Assistentinnen.
  • Freitag, 10. Mai: Sabina Motta, Pressesprecherin des Zürcher Obergerichtes, fordert den Autor und die Weltwoche per Mail auf, die Publikation sofort integral zu löschen, weil die Tonaufnahmen illegal angefertigt worden seien und auch deren Weiterverbreitung strafbar sei; die Weltwoche überdeckt in der Folge von sich aus und ohne Präjudiz alle Zitate aus den illegal aufgezeichneten Gesprächen und anonymisiert den Namen der Richterin.
  • Samstag, 11. Mai: Reporter Alex Baur bietet Richterin XY ein Interview mit der Weltwoche an, in dem sie unzensiert und frei zu den Vorwürfen Stellung nehmen könnte, ohne im Detail auf den Fall einzugehen. Dieses Angebot blieb bis zur Stunde unbeantwortet.
  • Montag, 13. Mai: Über ihren Anwalt fordert Richterin YY die Weltwoche ultimativ auf, den Artikel sofort integral zu löschen, ansonsten werde sie dies über eine entsprechende gerichtliche Verfügung erwirken. Die Weltwoche weist dieses Ansinnen zurück, entfernt aber im Sinne eines freiwilligen Entgegenkommens einzelne Textstellen sowie sämtliche Kommentare.
  • Am selben Abend verfügt das Bezirksgericht Meilen auf Antrag von Richterin XY vorsorglich die Löschung des gesamten Artikels mit Verweis auf den Persönlichkeitsschutz, obschon zu diesem Zeitpunkt die ursprüngliche Version, welche dem Gericht als Grundlage diente, schon lange nicht mehr online war. Das Bezirksgericht Zürich wird als Klägerin zurückgewiesen, weil es gar nicht parteifähig ist. Der Weltwoche wird sodann unter Strafandrohung verboten, bestimmte Aussagen betreffend Richterin XY zu veröffentlichen.

Die Weltwoche setzt sich gegen diese Verfügung selbstverständlich zur Wehr und wird die Aufhebung der verhängten Massnahme fordern. Die Zensurverfügung wird uns auch nicht daran hindern, weiterhin über den Fall zu berichten, unter Beachtung der vom Gericht superprovisorisch auferlegten Einschränkungen.

*Name der Redaktion bekannt.

Was ist Ihre Meinung?
Bitte beachten Sie die Netiquette-Regeln beim Schreiben von Kommentaren.
Den Prozess der Weltwoche-Kommentarprüfung machen wir in dieser Erklärung transparent.
Das Bezirksgericht Meilen hat vorsorglich die Löschung eines Online-Artikels der Weltwoche über den Abhörskandal um eine Zürcherin Richterin verfügt. Die Chronologie einer Zensur
Anzeige
Weltwoche logo
Bild: ENNIO LEANZA / KEYSTONE

Das Bezirksgericht Meilen hat vorsorglich die Löschung eines Online-Artikels der Weltwoche über den Abhörskandal um eine Zürcherin Richterin verfügt. Die Chronologie einer Zensur

733 33
14.05.2024
  • Donnerstag, 9. Mai: Weltwoche Digital veröffentlicht einen Artikel über heimliche Tonaufnahmen, die ein Rechtssuchender während der geheimen Beratung des Zürcher Arbeitsgerichtes angefertigt hat. Diese Aufnahmen zirkulierten bereits zuvor auf X (vormals Twitter) und wurden dort eifrig diskutiert. Im Kern geht es um die Befangenheit von Richterin XY* (Grüne Partei) und deren Assistentinnen.
  • Freitag, 10. Mai: Sabina Motta, Pressesprecherin des Zürcher Obergerichtes, fordert den Autor und die Weltwoche per Mail auf, die Publikation sofort integral zu löschen, weil die Tonaufnahmen illegal angefertigt worden seien und auch deren Weiterverbreitung strafbar sei; die Weltwoche überdeckt in der Folge von sich aus und ohne Präjudiz alle Zitate aus den illegal aufgezeichneten Gesprächen und anonymisiert den Namen der Richterin.
  • Samstag, 11. Mai: Reporter Alex Baur bietet Richterin XY ein Interview mit der Weltwoche an, in dem sie unzensiert und frei zu den Vorwürfen Stellung nehmen könnte, ohne im Detail auf den Fall einzugehen. Dieses Angebot blieb bis zur Stunde unbeantwortet.
  • Montag, 13. Mai: Über ihren Anwalt fordert Richterin YY die Weltwoche ultimativ auf, den Artikel sofort integral zu löschen, ansonsten werde sie dies über eine entsprechende gerichtliche Verfügung erwirken. Die Weltwoche weist dieses Ansinnen zurück, entfernt aber im Sinne eines freiwilligen Entgegenkommens einzelne Textstellen sowie sämtliche Kommentare.
  • Am selben Abend verfügt das Bezirksgericht Meilen auf Antrag von Richterin XY vorsorglich die Löschung des gesamten Artikels mit Verweis auf den Persönlichkeitsschutz, obschon zu diesem Zeitpunkt die ursprüngliche Version, welche dem Gericht als Grundlage diente, schon lange nicht mehr online war. Das Bezirksgericht Zürich wird als Klägerin zurückgewiesen, weil es gar nicht parteifähig ist. Der Weltwoche wird sodann unter Strafandrohung verboten, bestimmte Aussagen betreffend Richterin XY zu veröffentlichen.

Die Weltwoche setzt sich gegen diese Verfügung selbstverständlich zur Wehr und wird die Aufhebung der verhängten Massnahme fordern. Die Zensurverfügung wird uns auch nicht daran hindern, weiterhin über den Fall zu berichten, unter Beachtung der vom Gericht superprovisorisch auferlegten Einschränkungen.

*Name der Redaktion bekannt.

Was ist Ihre Meinung?
Bitte beachten Sie die Netiquette-Regeln beim Schreiben von Kommentaren.
Den Prozess der Weltwoche-Kommentarprüfung machen wir in dieser Erklärung transparent.

Schreiben Sie einen Kommentar

162 Kommentare

  • Gary sagt:

    Nun wundere ich mich auch, was da diese Richterin XY* Verwerfliches gesagt haben soll, dass sie sich derart bemüht, dies unter den Tisch zu wischen. Wurde Unrechtes getan? Eine Richterin beurteilt ja nur, was rechtens ist und was nicht. Alles andere wären Entgleisungen. Hinter verschlossenen Türen geht’s beim Gericht demzufolge auch nicht immer so seriös zu und her. Oder sind unsere Gerichte auch bereits ideologisch durchseucht? Nimmt mich Wunder, was da so aufregend ist.

    0
    0
  • taeschhorn sagt:

    Wer sich im Internet zurecht findet und den Weg Zurück kennt, der findet besagten Artikel noch unter dem 9. Mai.

    Wenn die Wiedergabe der Tonaufnahme korrekt ist, wovon ich ausgehe, dann gehört die Richter:in samt Assistent:innen sofort in den einstweiligen Ruhestand versetzt.

    Wer seine persönliche grüne woke Weltanschaung aus so einem Prozess nicht heraus halten kann, der hat sich charakterlich und moralisch für diese Aufgabe disqualifiziert.

    0
    0
  • herby51 sagt:

    Das Problem ist in der Schweiz das Politik und Jusiz nicht getrennt ist.Ein Richter dürfte nie in einer Partei sein oder gewesen sein.Das sollte verboten sein!Sonst passieren solche Schweinereien wie in Zürich mit dieser grünen Richterin!

    7
    0
  • gabi_garbani sagt:

    Erschreckendes wird an die Oberfläche gespült! Spitze des Eisbergs?

    13
    0
  • herby51 sagt:

    Wie man in der Schweiz freie Meinungsäusserungen abschafft sieht man am heutigen Artikel über diese Richterin in der WW!

    18
    0
  • raedi butz sagt:

    Wo sind wir hier eigentlich?!
    Im neuen Artikel sind die Leserzuschriften bereits wieder weg!
    Wollt Ihr, WW, Euch das wirklich bieten lassen?

    13
    0
  • Ratio sagt:

    Das war ja zu erwarten.
    In einer richtigen Demokratie mit einer gesunden Presse müssten jetzt allerdings dutzende solche Verfügungen laufen...
    Und die Strafjustiz müsste Frau N. und nicht die Presse verfolgen.
    Diese Frau(en) sind frech und respektlos wie man es vom Treppenhaus gewohnt ist. Aber als Gerichtspersonen vieles mehr als nur unprofessionell.

    22
    0
  • am-Schül-sini-Meinig sagt:

    Ein Gericht ist ein öffentliches Gebäude, auch wenn nicht jeder Zutritt hat. Ein Richter oder eine Richterin ist ein Person der Oeffentlichkeit, wass sie (oder er) während der Arbeitszeit äussert, ist von öffentlichem Interesse.

    36
    2
  • Knöchelverzeichnis sagt:

    Wo immer die Linken das Sagen haben, leidet der Rechtsstaat. Siehe CH, USA, D und Ö.

    49
    2
  • ALPE-RÖSLI sagt:

    Es erinnert mich an UAE in den 70er Jahren, als alle importierten Zeitungen so verkritzelt wurden, um die Einheimischen vor "Falschem" zu schützen!

    20
    1
  • vox4 sagt:

    Was Grün alles bewirkt auch bei uns nicht nur in Deutschland ???

    31
    2
  • pierre19 sagt:

    Die WW macht jetzt auch einmal die Erfahrung, die wir Füdlibürger längst aushalten müssen. Die Justiz ist unfähig, unschweizerisch, fremdenfreundlich, parteiisch, willkürlich. Wenn schon eine NZZ die heutige Justiz bis zum geht nicht mehr kritisiert und auch justiznahe Persönlichkeiten sagen und schreiben, dass unsere Justiz ihre Aufgabe längst nicht mehr erfüllt, dann stinkt es. Vom Kopf her, vom Bundesgericht her, das je in Verruf steht.Der WW wartet ein schöne Aufgabe..

    62
    3
  • Rudi Mentär sagt:

    Die grün-angehauchte Richterin hat offensichtlich das Internet noch nicht so ganz verstanden. Jedenfalls verdoppelt sich so schon einmal die Aufmerksamkeit bezüglich der Zustände in der schweizer Justiz. Insgesamt zeigt sich immer deutlicher eine typische Tendenz: Die grüne Weltanschauung bewirkt ein leichteres Übertreten von rechtsstaatlichen und demokratischen Prozessen. Siehe auch NRW-Richter unter Grüner Führung im AfD Prozess am Montag

    77
    2
  • ede sagt:

    Wenn sie geschwiegen hätte, wäre sie eine Richterin geblieben.

    73
    2
  • Alpensturm1776 sagt:

    Diese Zensur ist für mich ein klares Indiz dafür, dass wir in der Schweiz nicht (mehr?) in einem freien Land leben. Warum stehen die SVP Parlamentarier nicht alle geschlossen auf und fordern eine Untersuchung dieses Justizskandals und Zensurversuche des Gerichts? Ist die SVP selber so verfilzt?

    92
    5
    • singin sagt:

      Die SVP ist leider nicht mehr das, was sie einmal war. Das sehen wir schon an den beiden Bundesräten: Kein Speuz und kein Pfiff. Und diejenigen im Parlament, welche sich noch wirklich einsetzen, sind inzwischen ebenfalls in der Minderheit. Die Zeiten von Christoph Blocher, Toni Brunner und Adrian Amstutz sind leider Vergangenheit!

      8
      0
  • jordihartmann sagt:

    Wie ist das in Wirklichkeit? ? Bin ich als Bürger dieses Landes verpflichtet, Haltung und Meinung der Regierung zu unterstützen oder darf ich eine andere Meinung als die Mehrheit haben?

    99
    0
  • I bi Dumm sagt:

    Was gibt es Heute noch schlimmeres alls eine Grüne Frau? vermutlich mehrere Grüne Weiber.

    117
    6
  • zh641 sagt:

    Die heimliche Dokumentation von jenen Besprechungen ist ein wichtiges Zeitzeugnis und belegt die tiefe Zerrüttung und Folgen, die die „Coronamassnahmen“ in der Bevölkerung erzeugt haben, auch in CH. Ebenso sind die Inhalte zahlreicher hier erfolgten Kommentare Zeitzeugnis von Unterstellung, Diffamierung, Feindseeligkeit gegenüber Bürgern direkter Nachbarländer und Fremdenhass; reflexartig und ohne jeglichen Zusammenhang müssen „Andere“ wieder herhalten. Kehret vor Eurer eigenen Tür!

    12
    52
  • Pierrotlunaire sagt:

    XY* scheint ein Opfer ihrer juristischen Berufsblindheit zu sein. Sie kann nur den „juristischen Fall“ erkennen - die zwischenmenschliche Seite zu sehen, ist ihr unmöglich. Déformation professionelle? Wie einfach es doch wäre, sich in einem Gespräch von Mensch zu Mensch zu entschuldigen und dann eine gemeinsame Erklärung abzugeben, man bedaure den Fauxpas, habe sich entschuldigt und die Sache beigelegt. Vom juristischen Unfehlbarkeitstrank vergiftet, fehlt ihr leider menschliche Grösse.

    104
    2
    • Seabird sagt:

      Entschuldigen nützt nichts. Der Charakter und die juristische Unfähigkeit ist gesetzt.

      106
      2
      • Pierrotlunaire sagt:

        Sagt genau mein letzter Satz. Wobei ich differenziere: Über andere „dumm schwätzen“ ist eine weit verbreitete menschliche Eigenschaft, die aber im professionellen Handeln als Richter nichts zu suchen hat. Leider gibt es Exemplare, die glauben, als Richter seien sie per se in einer Art höheren Kategorie Mensch unterwegs. Sie erkennen in anderen nur noch „Fälle“ und nicht mehr Mitmenschen. Dann ist „Dummschwätzen“ nicht mehr weit. Die Frau hat eher menschlich als juristisch ein Problem.

        11
        0
    • drfh sagt:

      danke @rkuhn für den link! Dort kann man lesen(nebst aussagekräftiger Bebilderung):
      Beruf
      Bezirksrichterin
      Was ich mag
      Menschen, die auch über sich selber lachen können(‼️), Diskussionen, die von gegenseitigem Respekt(‼️) getragen sind, Velowege und Waldpfade, Duft von Waschmittel im Treppenhaus...
      Was ich nicht mag
      Diskriminierung, Überheblichkeit(‼️), Gedankenlosigkeit, Engstirnigkeit, Gefühlskälte(‼️), Fähnchen im Wind, Erbsli aus der Dose....
      (😂selten so gelacht)

      63
      2
  • rkuhn sagt:

    ...das wäre jetzt wohl der richtige Zeitpunkt, ich kann Sie dazu nur ermuntern.

    30
    2
  • 2standards sagt:

    In einem Staat, wo Double Standards gelten, werden sich die Gerichte nicht "unbeliebt" bei dem Staat machen.

    38
    2
  • taeschhorn sagt:

    Streisand Effekt. Durch die Löschung erlangt der ganze Vorgang noch mehr Aufmersamkeit. Wenn man nach dem Namen der Richterin googelt, dann findet man sofort die kompromittierenden Textpassagen.

    Solche Vorgänge sind geeignet, das Vertrauen in die Justiz zu erschüttern. Vermutlich liegt es aber daran, weil dieses Vertrauen weitgehend auf Unkenntnis darüber basiert, wie hinter den Kulissen von Verhandlungen gekungelt, gemauschelt und die Fäden gezogen werden.

    67
    1
  • censeo sagt:

    Ich habe auch Aufnahmen meiner Gerichtsverhandlung gemacht, als ich wegen fehlendem Maskentragen verurteilt worden bin. Interessant ist besonders die Passage, während der ich aus dem Gerichtssaal gebeten wurde und die Richterin sich mit der Gerichtsschreiberin über die Variante unterhält, mit welcher mir eine Strafe zugeordnet werden könnte. Gelächter, abschätzige Bemerkungen, offene Verachtung dem Angeklagten gegenüber.
    Könnte ich auch veröffentlichen. Soll ich...?

    150
    4
  • Horribel sagt:

    Oh, Herr Baur, Sie glauben doch nicht im Ernst, journalistisch professionell und zensurfrei über Mauscheleien einer GrünIn berichten zu können? Ironie off.

    85
    2
    • swindians sagt:

      Insofern man ja auch weiss, dass der Ehemann der XY* beim Zürcher Obergericht arbeitet. Alles klar, warum plötzlich die Pressesprecherin des Zürcher Obergerichts tätig wurde?
      By the way. Die Tonaufnahmen sind bereits auch auf verschiedenen Telegram Kanäle hörbar.

      62
      1
  • hvow sagt:

    Die Frauenquote nervt!! Überall

    108
    1
  • Angy Scheiwiler sagt:

    Die hässliche Fratze der Zensur schreitet in der einstigen Vorzeigedemokratie im Eiltempo voran. Die Justiz hat sich mittlerweile ganz klar zur super effizienten Maschinerie im Dienste der selbsternannten Machtelite positioniert.

    Man kann sich fragen: Was bedeuten Freiheit, Selbstbestimmung (auch in körperlicher Hinsicht), Volkssouveränität?

    An uns allen ist es, sich jetzt dazu Gedanken zu machen, sich zu positionieren und das Feld nicht den Feinden der Menschheit zu überlassen. .

    80
    2
    • Dr. Fu Manchu sagt:

      Mit Zensur hat das Ganze nichts zu tun. Dass die WW vorerst (!) daran gehindert wird, illegal erlangte Aufzeichnungen öffentlich weiterzuverbreiten, ist selbstverständlich.

      10
      101
      • Anwalt sagt:

        Es sind noch Impftermine frei. Inklusive Bratwurst!

        79
        6
      • loku sagt:

        Die Aufnahmen wurden zwar illegal erstellt, aber ich gehe nicht davon aus, dass die Weltwoche diese illegal erworben hat.
        Wenn der Fall passen würde, würden Sie und diese Richterin von einem Whistleblower faseln und den entsprechenden Schutz fordern.

        35
        1
      • Seabird sagt:

        Das mag sein. Aber dann muss man eben auch bereit sein, die Legalität des eigenen Verhaltens zu untersuchen bzw. untersuchen zu lassen. Mit der Untersagung des Artikels wird die Weltwoche daran gehindert, ihre staatsrechtlich anerkannte Aufgabe als sog. 4. Gewalt wahrzunehmen, d.h. die Kontrolle des rechtmässigen Funktionierens der staatlichen Organe. Insofern ist das Verbot verfassungswidrig.Es fragt sich mit Blick auf die Neutralität auch, ob hier nicht ausserkantonale Gerichte richten müssten

        39
        1
        • Dr. Fu Manchu sagt:

          Das Ganze ist ja auch nicht abschliessend entschieden. Im Beitrag ist ja erwähnt, dass die WW das Veröffentlichungsverbot anficht.

          7
          23
          • Seabird sagt:

            Warten wir‘s ab. Das Ganze hat im Übrigen nicht nur eine juristische Seite, sondern auch eine politische. Der „Chef“ von Frau XY* ist der Kantonsrat, da der sie wählte. Auch er benötigt Transparenz hinsichtlich ihrer (Nicht-)Wiederwahl. Auch in dem Sinne kann sich Frau XY* nicht unter Berufung auf die Illegalität der Tonbandaufnahme der öffentlichen Kontrolle entziehen.

            32
            0
  • Jürg Walter Meyer sagt:

    Ist Frau XY* die Grüne Richterin, die, statt sich mit der Sache auseinanderzusetzen mit ihrer Assistentin und der Gerichtsschreiberin - alles Frauen - lacht und sich abfällig über den Kläger und dessen Anwalt äußert?
    Mein Vertrauen in die schweizerische Rechtssprechung hat bei der Lektüre einen argen Schlag erlitten!!!

    146
    2
    • Seabird sagt:

      Das ist es, was mich stört: Dass XY* & Co. den Ruf von Frauen und Richtern und Richterinnen allgemein beschmutzen. Es gibt nämlich auch die integren unter ihnen. Das weiss ich aus eigener Erfahrung. Auch in deren Namen muss eine saubere Aufarbeitung der Causa XY* erfolgen. Eine solche sollten die Zürcher Gerichte im eigenen Interesse befürworten.

      90
      1
  • 1291 sagt:

    XY* hatte noch nie Respekt vor ihrem Amt und muss deshalb weg!

    139
    3
  • Vera natura sagt:

    Jeder Mensch hat recht auf Menschenwürde, in meiner Meinung auch wenn man nicht von der gleichen Partei ist muss vor allem eine Richterin das respektieren und neutral bleiben. Aber eben , die Neutralität ist heute leider nicht mehr in „Mode“ in der Schweiz

    148
    0
  • bero sagt:

    Ein funktionierender Rechtsstaat würde gegen solche Richter vorgehen.
    Ein dysfunktionaler sorgt stattdessen dafür, dass solche Richter die Berichterstattung unterbinden können.

    191
    1
  • Uncle Scrooge sagt:

    Unbedingt dranbleiben. Hier gibt es gleich drei Tatsachen aufzudecken:
    1. Das Niveau auf welchem die Frau "Richterin" artikuliert entspricht in etwa dem eines Schulmädchens, was ernste Bedenken bzgl der Kompetenz der Justiz anmeldet
    2. Das Urteil ist offenbar politisch motiviert - wir scheinen anderen "lupenreinen Demokratien" immer Näher zu kommen.
    3. Die Eifer, mit welcher hier versucht wird obige Punkte zu vertuschen suggerieren, dass es sich hier bei Weitem nicht um einen Einzelfall handelt

    201
    2
    • pierre19 sagt:

      @sehr gute Analyse.Das Richterpack und Staatsanwältinnen sind ohnehin in ihrem eigenen Kokon gefangen.Gerade habe ich einem Generalstaatsanwalt mitgeteilt, dass es in einer Staatsanwaltschaft Korruption gäbe.

      13
      0
  • galli mauro Maur zh sagt:

    OMG!!!!😱

    46
    1
  • Röbi sagt:

    Für gewisse Linksextreme gilt der Rechtsstaat nur solange er ihnen Recht gibt …

    187
    2
  • unclegreg sagt:

    Vetternwirtschaft ist halt auch in der Schweiz weit verbreitet. Hoffentlich kommt Richterin XY* damit nicht durch.

    189
    0
  • Janosh H. sagt:

    Mit einer einfachen Entschuldigung hätte die Richterin XY* den Fehltritt und den selbst verursachten Sturm im Wasserglas vereitelnen können.
    Verletzte Eitelkeit, oder war es doch Überheblichkeit und Dünkel welche diese Frau geritten haben?

    158
    3
  • danyg sagt:

    XY* ist eine reine und waschechte Volksverräterin. Es gibt kaum Worte dafür, was sie angestellt hat. Es ist eine Schande! Sie muss zurücktreten.

    Der Versuch Zensur auszuüben wird kläglich scheitern und alles noch viel schlimmer machen.

    Mir fehlen schlicht die richtigen Worte für den Wahnsinn den XY* veranstaltet.

    210
    2
  • gundus sagt:

    Da es gerichtlich verboten worden ist, dass ich mir die Aufnahme anhören kann, muß ich wohl das Schlimmste annehmen. Die Richterin ist also korrupt.

    212
    1
  • Oscher Öppel sagt:

    Das Bezirksgericht klagt vor sich selbst. Und, Wunder!, gewinnt. Seldwyla.

    165
    2
  • hanspeter.bruni sagt:

    Und so etwas ist Richterin? Mit wie wenig man doch heutzutage zu so einem Job kommt!

    212
    1
  • Quasi Modo sagt:

    Mitglied bei den Grünen! Sagt alles.

    218
    1
  • jean ackermann sagt:

    Ich wundere mich dass diese Richterin sich so gebärdet, so sie ja völlig im Unrecht ist. Freunde und ich kennen einen inzwischen pensionierten Gerichtspräsidenten, der am Stamm, sich nicht viel andrs anhörte als diese Richterin.

    149
    0
  • sir taki sagt:

    Die Tips können in dieser Reihenfolge hilfreich sein:
    1. Immanuel Kant: "Handle nur nach derjenigen Maxime, von der du wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde!"
    Wenn das nicht klappt:
    2. Das 11. Gebot: "Du sollst dich nicht erwischen lassen!"
    Wenn das auch nicht klappt:
    3. Barbra Streisand: "Häng's wenigstens nicht selber an die grosse Glocke!"
    Wenn das auch nicht klappt gilt ab sofort: "Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich's gänzlich ungeniert."
    Oder war genau das das Problem?

    139
    2
  • Geronimo sagt:

    sehenswerter Dokfilm-Wie funktioniert die Schweiz-https://www.bitchute.com/video/igKBzPgr4bKO/

    65
    0
    • viktor.herrmann sagt:

      Danke. Danke.
      Wir hätten nie gedacht, wie erschreckend die Gehirnwäsche, das gewissenlose, schamlose Lügen und wie für diese sich harmlos darstellenden Lobbyisten und Propagandisten es das Normalste ist, für den Mammon Menschen zu manipulieren und zu missbrauchen. Förderlich für unser Denken war, als wie vor Jahren den Fernseher rauswarfen, uns entschieden keine Tageszeitungen mehr zu lesen, sondern uns bei alternativen Medien zu informieren. Wahrlich eine Gnade Gottes die uns widerfahren ist.

      29
      0
  • Fernglas sagt:

    Grün/Rot = Dünnhäutigkeit analog Deutschland.

    148
    0
  • aliasmailster sagt:

    Alle Achtung, die Schweiz hat es offenbar eilig, der EU-Diktatur beizutreten und versucht alles, sich bei dieser Mafia-Organisation anzubiedern! Wie konnte es so weit kommen?

    212
    0
  • Vera natura sagt:

    Haben denn nicht gerade die Linken mit dem Strache Ibiza Skandal etwas vielleicht ähnliches geliefert ? Der Fall war sicher viel schlimmer aber da wurde eine riesige mediale Berichterstattung für berechtigt gehalten

    155
    0
  • oberchef sagt:

    Fällt es auf dass die miesesten Gestallten grün oder rot sind???

    203
    3
  • Oekonom sagt:

    Frau XY* ist einfach nur peinlich - und sie weiss, das wir alle es auch wissen.
    Sie hätte besser geschwiegen. Aber sagt das mal jemandem, der sich für etwas besseres hält. Ihr Ruf hat sie sich jedenfalls selber ruiniert,

    231
    0
    • gelegentlicher kommentar sagt:

      Richterlöhne sind zu hoch ! In anderem Gewerbe könnte die benannte Person CHF 1000.-/Tag erwirtschaften. Es sei denn die importierte Konkurrenz erhöht das Angebot.

      48
      2
    • geb.dnalor sagt:

      In meinem Fall (Sachbeschädigung an unserem Haus) hatte ich die damalige Richterin (SP) wegen Befangenheit auswechseln lassen. Und siehe da! Es nützte. Damals dachte/glaubte ich Richter seien unbefangen und eben neutral. Ich kenne einen Fall wo der Angeklagte mit SUV einen Richter mit Velo gegenüber hatte. Wurde auch ausgewechselt. Braucht etwas Mut

      28
      0
    • burko sagt:

      Wer glaubt, ein Gerichtsurteil habe etwas mit Wahrheit zu tun, versteht vieles miss. Richter werden ob ihrer politischen Herkunft Richter, welche dann die vom Gesetz bewusst offengelassenen Lücken nutzen und ein ideologisch motiviertes Urteil erlauben. Analog des Lobbyings im Bundeshaus. Nicht Rösti, sondern PR-Angenturen (NR Lorenz Hess etc.) puschen das völlig surreale Stromgesetz. Ein Gesetz, das der Natur und den Menschen schadet, nur des eigenen Profites Willen. Vernünftig wären neue AKWs.

      25
      0
  • Thor der massive sagt:

    Bravo liebe WW! Durchhalten und Cojones zeigen... Solche Richterinnen gehören sofort abgesetzt und ein lebenslanges Berufsverbot noch oben drauf! Eine bodenlose Frechheit, aber das passt ja haargenau zu der Parteizugehörigkeit! Kein Respekt vor anderen Individuen und eine masslose Selbstüberschätzung! Ihre Ausbildung wurde sicher auch noch durch unsere Steuern finanziert? Genau für solche Aktionen lieben wir die WW!

    250
    1
  • Spiegel sagt:

    Die grüne Frau XY* ist eine politisch korrupte Richterin, das ist Fakt und erstaunt auch nicht! Richterinnen sind genau so politische Menschen wie alle anderen auch! Diese "Heiligsprechung" der Richterlichen Gewalt im Staat ist absurd und grundfalsch, weil alle Regime welche es gab und gibt, kommunistische, sozialistische, rechtsextreme und andere, fanden seit jeher alle ihrem Regime und deren Ideologie ergebene, korrupte anti-rechtsstaatliche Richterinnen!

    196
    1
  • marcel peter sagt:

    Tja, Richterin XY*.
    "Der Mist ist geführt". Da gibt es kein entrinnen mehr.

    205
    1
  • andreas.portmann sagt:

    So lächerlich!
    Das Internet vergisst nie und die Nachricht ist eh schon raus. Mit dieser Verfügung befeuert die werte Richterin ja noch die Berichterstattung und bewirkt genau das Gegenteil dessen, was sie damit erreichen wollte.

    219
    1
  • gandor sagt:

    Dazu wäre jeden Kommentar müssig. Die seit geraumer Zeit Säuhäfeli Säudeckeli Strömung hält und zwar generell am indessen etablierten Verlauf fest. Das heutige Qualitätsniveau ? Wie dieser Gau gebremst werden könnte steht in der Netiquette-Schublade.

    100
    0
  • LHW sagt:

    Aus Hoch2TV:

    «Der Schweizer Staat muss sich nun
    langsam fragen, wie lange er die Fahrt
    in den Abgrund noch fortsetzen will.
    Nachdem das Parlament (Legislative)
    sich mit der Nichtumsetzung von
    Volksentscheiden bereits
    delegitimiert hat, folgte der
    Bundesrat (Exekutive) mit den
    Coronamaßnahmen.
    Und nun auch noch die Justiz!»>

    «Der Zürcher Justizskandal ist kein Einzelfall, sondern symptomatisch für das Rechtssystem der Schweiz. Neben Willkür steckt mindestens ebenso viel Inkompetenz und Schludri

    191
    1
  • Bergfreund sagt:

    Ich habe mir das komplette Video angeschaut und bin schockiert über dieses Richtergremium. Eine solche Peinlichkeit möchte ich auch zensuriert haben.... gut hat es sich schon weit verbreitet und Jedermann kann sich ein Bild der Herrschaften machen. Ich würde sie alle aus ihren anvertrauten Ämtern für immer entfernen.

    200
    1
  • Castus sagt:

    Wie haben die gleichen Kreise sich gefeiert, als sie, die von es-er-äf-kasensutrz, einen Arzt, den sie auf dem Kieker hatten, mit versteckter Kamera gefilmt haben. 🫣

    137
    1
  • wmb sagt:

    Abgesehen davon ist diese Aufnahme schon weltweit auch auf verschiedenen Telegramkanälen und wird heftig diskutiert. Und ich denke fast jeder, der es mit der 'Justiz' zu tun hatte, wurde von den Richtern aufgeklärt, dass es nicht um Gerechtigkeit geht, sondern um das, wie die Richter den Fall sehen

    154
    1
    • anna-yara sagt:

      @Alex Baur, ich wünschte mir aufrichtig, es gäbe noch viel mehr echte Journalisten wie Sie.
      Die echten Journalismus betreiben und sich nicht abschrecken lassen. Für Fakten, Recht und Wahrheit einstehen!
      DANKE, dass es Sie gibt.
      Ich dachte schon, es wären fast allesamt ausgestorben. ( Dani du bist auch stark 😉

      124
      1
  • Felice sagt:

    Das zeigt wieder einmal mehr die Schwäche von Frau XY* und ich bin überzeugt, dass wir in der Schweiz noch viele solche Richter/innen haben, nur kommt nicht alles so aus wie der Fall von Frau XY*.

    169
    0
    • Thor der massive sagt:

      Haben wir! Ich kann da aus Erfahrung reden. Nicht bei einem Richter, aber von einer komplett verdrehten Staatsanwältin, einem korrupten Polizisten und einem Abteilungsleiter beim Strassenverkehrsamt Bern, welcher Amtsmissbrauch begeht! Zum Glück hat die Richterin das Spiel durchschaut, nun bleibt noch das Theater bei einem uneinsichtigen Beamten, welcher in den nächsten Wochen meine Strafanzeige am Hals hat!

      106
      0
  • Thor der massive sagt:

    Die gute Frau müsste anschliessend vor einen SVP Richter gestellt werden. Das würde mich sehr interessieren, wie der das beurteilen würde.... 🙂

    121
    0
  • gugl993 sagt:

    ..die Grünen stehen unter Naturschutz….!

    139
    0
  • Senecia sagt:

    baer1962: Und ich stelle mir vor, ich wäre solchen Richer/innen ausgesetzt, welche vorsätzlich meine weitere Zukunft zerstören! Furchtbar und höchst tragisch!

    137
    2
  • Consulat sagt:

    Dies Richterein und seine Begleiterinnen haben krass das Diskriminierung Gesetzt verletzt.
    Für mich ist das keinen Überraschung, dass die Links/Grünen Behörden so über uns sprechen.
    Das läuft schon seit 2020 so. Solche Menschen muss sofort ein Amtsenthebung-Verfahren eingeleitet werden. Unglaublich, dass wir solchen Menschen diese Ausbildung finanziert haben. Was für einen Schande.

    149
    1
  • Letzte Bastion sagt:

    Frau XY*, bleiben Sie, wenn immer möglich zu Hause. Es ist nur zu Ihrem Besten. Wenn Sie trotz Maske auf der Strasse erkannt werden sollten, halten Sie immer eine Armlänge Abstand zu den von Ihnen aus gesehen „rechten“ Fachkräften. Und die Messung sollte nur mit dem linken gestreckten Arm erfolgen. Wenn Sie mich sehen sollten, halten Sie 50 Meter Abstand. Als Ungeimpfter könnte ich ansteckend und garantiert verständnislos sein. Ein ungeimpfter, putinverstehender Klimaleugner.

    180
    4
    • Charlie Brown sagt:

      🤣köstlich, Ihr Kommentar. Diese XY* scheint echt keinerlei Ahnung zu haben, von dem was sich hinter den Kulissen abspielte während C19, aber wer nicht wissen will, bleibt ein Dummerchen, wie all die Politiker, die nach wie vor an das Märchen von Bergamo und Butscha glauben, bis sie irgendwann merken, dass sie auf der falschen Seite der Geschicht standen.

      103
      1
  • Aufseher sagt:

    Das Echo wäre kleiner geblieben ( Streisand-Effekt ) wenn sie nich juristisch um sich geschagen hätte. Aber was soll man von Linken erwarten, deren grösster Feind ist die Wahrheit, wenn die auch noch bei der Justiz sind, dann ist Justizia bei Bedarf auf beiden Augen blind und sieht bei Bedarf Dinge die niemand anderes sieht.

    154
    1
  • Seekatze sagt:

    Zensur wird angewandt, wenn etwas zum Himmel stinkt. Logisch. Früher hätten die Medien das aufgegriffen. Je nach ‚Seite‘ ist etwas erlaubt oder nicht. Parteiisch, hätte man früher gesagt … Es muss mit gleichen Ellen gemessen werden.

    151
    1
  • puzzle sagt:

    Ich gehe mal davon aus, dass wenn es sich bei besagter Richterin um eine Vertreterin der SVP anstelle der Grünen Partei handelte, die Medien diese Geschichte als gerechtfertigte Arbeit eines Whistleblowers abfeiern würden, dank welcher man solch verwerflichen Kommentare einer Richterin ans grelle Licht der Öffentlichkeit zerrt .

    159
    1
  • Sabine Schönfelder sagt:

    Vielleicht darf man diese Aufnahmen nicht vor Gericht verwenden, aber zur allgemeinen Aufklärung s c h o n ‼️Offensichtlicher Amtsmißbrauch und an Rechtsbeugung grenzende Aussagen, mit Feixen verziert sowie mit Menschenverachtung und triumphaler Genugtuung garniert, zeichnen ein realistisches BILD von einer unter einem Amtskittel verkleideten Ideologin…...ned guad ! ..und wieder VICE-VERSA. Wer begeht denn hier UNRECHT ? Wo bleibt hier die PRESSEFREIHEIT ‼️✌️‼️✌️👍

    202
    2
    • anna-yara sagt:

      Die aufnahmen von M.K. sind ja auch nicht privat bei einem Kaffeeklatsch in XY* eigenen vier Wänden, Zuhause geheim aufgenommen worden. Sondern während der Arbeitszeit! In der ein Richter dafür bezahlt wird das er/sie neutral, objektiv …ach was red ich da, XY* hat davon ja keine Ahnung!

      94
      1
  • von irgendwo sagt:

    Zum speziellen Fall wie das ablief, ist dies noch vorhanden:
    https://www.youtube.com/watch?v=WbZB_WWyNlc
    oder auch:
    https://youtu.be/WbZB_WWyNlc

    82
    1
  • hang loose sagt:

    Obwohl SVP Wähler sage ich seit Jahren, fremde Richter müssen nicht unbedingt schlecht sein. Das ist ja leider kein "Einzelfall".

    24
    42
  • Chrüütlibuur sagt:

    Ja. Das schafft Vertrauen in die Schweizer Justiz, nicht. Kann es sein, dass Personen beim der genannten Behörde über DNA aus dem grossen Kanton verfügen? Man möchte es meinen…

    143
    3
  • einer der genug hat sagt:

    Art. 17 Abs. 2 der Schweizerischen Bundesverfassung.
    So eine gehört eigentlich hinter Gitter!

    180
    3
  • Wernher sagt:

    Die gute Frau XY* hat sich wohl etwas zu sehr am grünen Deutschland und an der grünen EU orientiert. Da gehört Zensur mittlerweilein zum politischen Tagesgeschäft.

    201
    3
  • p_lang sagt:

    Im Vertuschen und Zensurieren sind die Linken Weltmeister.
    Wähnen sich aber als die besseren Menschen.

    195
    2
  • drwyss sagt:

    Sagen wir es mal wie am Stammtisch, kurz und bündig:
    Mit unseren Steuergeldern durchgefüttertes, richterliches "Lumpenpack".

    213
    3
  • 🐯 professor kater sagt:

    Ach du Schande aber auch🙈… ist der Einfluss aus dem Norden schon so weit fortgeschritten? Früher hatten hatten Leute, bei denen ein solches Verhalten bekannt wurde, noch den Stil unverzüglich von so einem Amt zurück zu treten. Heute benutzen sie das Recht um ihr unrechtes / unehrenhaftes Tun noch zu bekräftigen. Und haben noch Rückendeckung. Durch wen? Wer schütz das?

    217
    2
    • bacchus sagt:

      Es hat doch zu viele Professoren „von enet dem Jordan“ in der Uni. Die sind da um Kohle zu machen. Die Schweizer Haltung und Gepflogenheit ist ihnen schnurz. Ein akademischer Titel ist kein Ausweis für Sachkompetenz und Empathie.

      43
      0
  • ALPE-RÖSLI sagt:

    Das tönt ja wie in einer Primarschule und nicht in einem freien Staat mit hoch ausgwbildeten und hoch bezahlten Richtern, die auch Verantwortung für ihre Taten tragen.

    199
    2
  • baer1962 sagt:

    Auch der Reporter Alex Baur muss sich den gesetzlichen Vorgaben entsprechend verhalten. Als ich den entsprechenden Artikel gelesen habe, ist mir dieses rechtswidrige Anwenden von 'Tonbandaufnahmen' & bestimmte textliche 'Hinweise' bzw. 'Abschnitte' aufgestossen. Ich stelle mir vor, ich wäre solchem journalistischen Vorgehen ausgesetzt- furchtbar!

    12
    243
  • margot.honecker sagt:

    Was sollen wir machen ?
    Gegen eine Richterin haben wir keine Chance.
    Wer seinen Job als Gottesgnadentum sieht, hat „recht“.
    Das beginnt u U mit dem Lächerlichmachen der Prozesshansel und endet mit einem knallharten Ermessensspielraum beim Urteil .
    Ou ou - sich mit denen anzulegen ist riskant.

    120
    8
    • vbi sagt:

      IM NAMEN DES GESETZES
      derjenige, der diese Worte ausspricht, kann alles tun...er ist im RECHT!!!
      Dagegen kommt nichts an!!
      Und je nach dem in welcher Zeit man lebt..ändern auch die Gesetze....
      und dann heisst es wieder IM NAMEN DES GESETZES....

      55
      0
  • martin.flueckiger sagt:

    Gut so, dieser korrupten Justiz auf den Zahn fühlen, unerbittlich!

    177
    1
  • Eliza Chr. sagt:

    Na, das ist wieder typisch für Richter ... Sie dürfen alles, doch erwischt man diese Rechtsverdreher (Name kommt nicht von ungefähr), spielen sie die Mimosen, bes. die Linken und Grünen..., genau wie in der Politik. XY* muss sich selbst an der Nase nehmen, denn wer hat gelästert, und ein Einzelfall war das nicht, weder bei Frau XY* noch bei anderen Richtern. Recht haben und Recht erhalten, sind zwei verschiedene Schuhe, gell Frau XY*? Rechtsstaat = oft DIE Illusion!

    188
    2
  • uwe.albers sagt:

    Man kann auch ganz lieb über das Geschehe schreiben und es als Satire verpacken, Satire darf das.
    Nieder mit der Zensur, schäbig!

    162
    1
  • BeRom sagt:

    Lügen kann man widerlegen, die Wahrheit hingegen nur zensieren!
    Damit ist alles gesagt - wer zensieren lässt muss Schuldgefühle haben.

    195
    2
  • R.A. Le Bol sagt:

    Ein Gericht, das nicht mal fähig ist, den Namen des Autors korrekt zu schreiben, das lässt Rückschlüsse auf die Ernsthaftigkeit zu. Zurückweisen ist die einzig richtige Antwort.

    166
    1
  • turicum04 sagt:

    Bevor man eine Grüne bestraft, wird man die "Weltwoche" durch linke Richter verbieten!

    161
    1
  • Charlie Brown sagt:

    jetzt schwappt die totalitäre Zensur also vom grossen Kanton zu uns rüber. Und was unternimmt Fr. XY* gegen X ? Dort ist alles noch online. Musk ist halt etwas schwieriger zu zensieren, gell Fr. XY*. Möglicherweise waren Sie die Schwurblerin und Hetzerin gegen Impfgegner während der Plandemie. Schon davon gehört, das der US Bundesstaat Arizona die Geninjektionen kürzlich als Biowaffen qualifiziert und verboten hat ? Und wer bitte ist Herr Castrovilli ? Bitte klären Sie die Bürger auf !

    164
    1
  • traugi70 sagt:

    Liebe Weltwoche, verehrter Herr Baur
    Danke für Euer Engagement in diesem Fall.
    Die verfügte Löschung ist lächerlich und ohnehin zu spät - Das Video war in allen Kanälen auf Telegram und sogar RT DE zu sehen - wir wissen nun Bescheid um die Zustände und das Niveau am besagten Gericht.

    184
    1
  • achilles sagt:

    Ihr Tag Frau S. XY* wird bestimmt kommen. Ich habe Zeit.

    163
    1
  • Domingo sagt:

    Soviel zu Pressefreiheit, Demokratie und Redefreiheit in der Schweiz.

    164
    2
  • einer fuer alle sagt:

    Tja, so geht das. Immerhin konsequent. Vom Anfang an bis zum jetzigen Zeitpunkt ist das Vorgehen der fehlbaren Richterin abgrundtief respektlos.

    166
    1
  • hdvind sagt:

    Heisst das, dass die Weltwoche zensiert wurde, weil diese Richterin selber entscheiden darf und hat, dass niemand ausser Xer mehr erfahren darf, welcher Typ "Richterin" sie in Wirklichkeit ist?!?

    Warum nimmt denn die Weltwoche nicht ein volles Verfahren im Kauf bis zum Schweizerisches Bundesgericht?!
    Das würde Zeitungen verkaufen!

    143
    1
  • Franz Böni sagt:

    Nicht auf die Knie gehen vor einer Richterin, die Angeklagte und deren Rechtsvertretung verhöhnt. Zum Glück wurden diese Tonaufnahmen gemacht. Nur so kommt diese schändlichen schändliche Gesinnung ans Licht

    175
    2
  • der nachdenkliche sagt:

    Vielen Dank, Alex Bauer, dass sie dran bleiben. Und auch Danke an die Weltwoche, dass sie dieses Urteil weiterziehen. Das ist echter Journalismus und Pressearbeit wie sie sein soll: Schreiben was ist und dafür sorgen, dass die Öffentlichkeit erfährt, was Sache ist. Darum ist die Presse als 4. Gewalt so wichtig. Die Weltwoche, das ist Journalismus ohne Anführungs- und Schlusszeichen! Weiter so!

    181
    3
  • rme sagt:

    Der Linksstaat lässt grüssen.
    Wer nicht Stramm steht wird…

    147
    4
    • andreas.portmann sagt:

      Das Strammstehen ist allen Sozialisten gemein. Die bekanntesten hatten es ja vor rund 80 Jahren damit äusserst weit gebracht!

      98
      1
    • chloeisu sagt:

      Wenn wir in der CH mit solchem Schwachsinn in diesem Tempo weiter machen, können wir schon bald mit der BRD Fusionieren und die Umbenennung zur DDR 2 als neuen Staat ausrufen lassen!
      Diese Entwicklung mutiert in Bälde zu einer riesengrossen Schweinerei.

      43
      0
  • Pantom sagt:

    Zu spät Frau XY*. Wir wissen es bereits alle schon, wie respektlos Sie dem Menschen gegenüber sind. Da gibt es nichts mehr zu entdecken, Sie sind entlarvt. Und das ist gut so.

    1230
    12
  • Heidi V. sagt:

    Söühäfali/Söüdeckali, was soll man dazu noch sagen🙋‍♀️👎

    835
    12
  • 😢◕‿◕😢 sagt:

    Und ich dachte Deutschland würde alleine die europäische Phalanx der Zensur anführen! Weit gefehlt, hier ist es auch nicht besser!

    990
    13
    • pimi17 sagt:

      Hey Leute, kommt runter. Wie immer gilt die Unschuldsvermutung. Ob es eine Verurteilung geben kann mit dieser Aufnahme wird sich zeigen. Und wenn nicht, dann sollten wir mir dieser unfairen Zulassung von Beweisen kämpfen und nicht gegen die Richterin. Jeder Massnahmengegner wäre schon längst in Untersuchungshaft und PC und Handy beschlagnahmt. Wenn das nicht geschehen ist, muss man hier Forderungen stellen, warum das bei einem so erdrückenden Verdacht nicht geschehen ist.

      10
      5
Die Weltwoche

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.

Die Weltwoche

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.