Viele Worte, keine klare Aussage: So lässt sich die Antwort des Bundesrats auf eine Frage zu den Plänen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Pandemien zusammenfassen.
Die WHO will mit einer Anpassung der Internationalen Gesundheits-Vorschriften und einem neuen Pandemievertrag in Zukunft allein das Sagen haben. Sie könnte dann eine Pandemie selbständig ausrufen und den Mitgliedstaaten auch gleich die Schutzmassnahmen verordnen.
Der St. Galler Nationalrat Roland Rino Büchel wollte in der Fragestunde vom Montag wissen, wie der Bundesrat sicherstelle, dass die Verfassung und Gesetze der Schweiz trotzdem gewahrt werden. Denn die WHO will ihre Absichten «völkerrechtlich bindend» machen.
Einmal mehr wiegelt die Landesregierung ab. Die Internationalen Gesundheits-Vorschriften seien seit 2007 in Kraft. Derzeit gebe es einige Vorschläge für Anpassungen. Verhandlungen darüber würden in den nächsten Monaten folgen. Im Mai 2024 wisse man mehr.
Dabei sind die geplanten Veränderungen heute bereits bekannt. Und es ist klar, dass sie die Souveränität der Schweiz untergraben würden. Was mit keinem Wort erwähnt wird.
Stattdessen heisst es nur: Bei der Übernahme möglicher zukünftiger Änderungen in das Schweizer Recht werde man sich «nach der ständigen Praxis, gestützt auf die massgebenden Bestimmungen der Bundesverfassung und der anwendbaren Bundesgesetze» richten.
Ein astreiner Satz aus der Bundesverwaltung. Lang, wortreich, ohne Inhalt.
Schöner wäre es gewesen, wenn die offizielle Schweiz schon heute der WHO die Grenzen deutlich gemacht hätte: Bis hierher und nicht weiter.