Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte gelten in Deutschland als heilig. Fast jedenfalls. Sobald es um politisch verdächtige Personen geht, sehen Politiker, Beamte und Medien das etwas anders.

Im Fall des bayerischen Wirtschaftsministers und Chefs der Freien Wähler Hubert Aiwanger fand nicht nur ein antisemitisches Flugblatt den Weg zur Redaktion der Süddeutschen Zeitung, das Aiwanger zugeschrieben werden sollte. Sondern auch eine mehr als 30 Jahre Schülerarbeit des damals Minderjährigen, mit der die Redaktion die Schreibmaschinen-Typen der Hetzschrift abglich, um den Politiker zu überführen. Bekanntlich ohne Erfolg, da das Pamphlet von Aiwangers Bruder verfasst wurde.

Die Weitergabe der alten Schülerarbeit verstösst klar gegen Persönlichkeitsrecht. Einmal abgesehen von der Frage, warum sie überhaupt drei Jahrzehnte irgendwo lagerte. Weder unter konkurrierenden Politikern noch in den progressiven Medien gibt es darüber ein Unbehagen. Wenn es darum geht, einen als «rechts» markierten Minister zu Fall zu bringen, sind offenbar alle Mittel erlaubt.

Im zweiten Fall geht es um den rechtsliberalen Publizist Markus Krall, Zeuge im Verfahren gegen den mutmasslichen Putsch-Prinzen Reuss. Das Landeskriminalamt Hessen hörte Krall nicht nur rechtswidrig ab, als er mit dem Anwalt Hans-Georg Maaßen telefonierte. Teile seiner Kommunikation mit Maassen landeten bei den Medien. Die Steuerakte Kralls stach jemand an die Zeit durch. Ermittlungen dazu finden nicht statt. Kein Landeskriminalamt-Chef trat zurück. Eine Medienempörung bleibt aus.

Umso heuchlerischer wirkt deutsche Sorge um den Rechtsstaat in Polen und Ungarn. Deren Regierungen hätten allen Grund, jetzt mit dem Finger auf Berlin zu zeigen.