Simon Stocker (SP) ist überraschend der zweite Schaffhauser Ständerat. Er hat den Bisherigen Thomas Minder (parteilos) im zweiten Wahlgang verdrängt. Doch ist der Vertreter des Kantons Schaffhausen im Berner Stöckli wirklich ein echter Schaffhauser?
Diese Frage stellt sich, nachdem Recherchen der Weltwoche ergeben haben, dass Stocker (auch) in Zürich wohnhaft ist. An der Kyburgstrasse 29 in Zürich-Wipkingen steht sein Name auf dem Türschild einer respektablen Mehrzimmerwohnung, neben demjenigen seiner Frau.
Dies geht ausserdem aus verschiedenen Quellen hervor. In einem Artikel der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom September 2021 erfahren wir: «Die Familienwohnung in Zürich-Wipkingen dient auch als Stockers Büro.» Ein immer noch aktueller Handelsregistereintrag vom Juli 2021 weist ebenfalls Zürich als Stockers Wohnort aus. Und auch der Arbeitgeber seiner Frau schreibt über sie: «Lebt in Zürich.»
Ist das coolere Zürich Stockers Lebensmittelpunkt?
Stocker ist seit 2020 verheiratet und Vater eines kleinen Sohnes, den er an der Wahlfeier in Schaffhausen stolz dem Publikum präsentierte.
Bloss: Lebt er mit seiner Familie auch hauptsächlich in Schaffhausen? Ist Schaffhausen, wie man steuertechnisch sagt, wirklich sein «Lebensmittelpunkt»? Oder ist es doch eher das coolere Zürich?
Die Frage, wo ein Ständerat wohnhaft ist, ist von politischer und juristischer Relevanz. Art. 23 der Schaffhauser Kantonsverfassung definiert: «Stimm- und wahlberechtigt in Kantons- und Gemeindeangelegenheiten sind alle im Kanton wohnhaften mündigen Schweizerinnen und Schweizer.» Weiter halten auch Art. 4 und 6 des Wahlgesetzes fest, dass Stimm- und Wahlberechtigte im Kanton beziehungsweise in einer Schaffhauser Gemeinde «wohnhaft» sein müssen.
«Private Fragen»
Die Weltwoche hat Simon Stocker mit den offenen Fragen um seine Wohnsituation konfrontiert. Auf die detaillierten Erkundigungen – etwa nach der Zimmergrösse der beiden Wohnungen und nach dem Lebensmittelpunkt – geht er seiner Antwort nicht ein. Es seien «private Fragen», trotzdem gebe er Auskunft. Weiter erklärt Stocker: «Nach meinem Ausscheiden aus dem Stadtrat 2020 sind wir kurz nach Zürich gezogen. Nach der Geburt unseres Kindes haben wir uns für eine Rückkehr nach Schaffhausen entschieden. Meine Familie und ich fühlen uns sehr wohl hier und für unseren Sohn ist es ideal mein Umfeld hier zu haben.» Aus «beruflichen Gründen (Abendtermine)» sei seine Frau «unter der Woche» jedoch in Zürich.
Die Erklärung verunklärt eher, als dass sie die Zweifel beseitigte. Wo der Lebensmittelpunkt von Ständerat Stocker und seiner Familie liegt, bleibt weiterhin unklar. Schaffhausen oder Zürich, das ist die Frage, die die Steuerbehörden ebenso interessieren dürfte wie die Wählerinnen und Wähler.
«Stimm- und wahlberechtigt in Kantons- und Gemeindeangelegenheiten sind alle im Kanton wohnhaften mündigen Schweizerinnen und Schweizer.» Welcher Schaffhauser klagt ihn wegen nicht erfüllen der Anforderungen ein?
Ich habe selbstverständlich nichts dagegen, dass ein Ständerat mehrere Lebensräume kennt. In diesem Fall 2 Städte. Vielleicht wäre es auch hilfreich, das Leben auf dem Land zu kennen. Ansonsten man als Ständerat nur einen kleinen Teil der Wirklichkeit aus eigener Erfahrung kennt und den Rest nur vom Hörensagen. Generell würde ich so jemanden weder für eine Stadt noch für den Kanton wählen, der die halbe Zeit gar nicht vor Ort ist. Das macht für den Wähler keinen Sinn.
Henry Wow, der kann sich zwei angeblich überteuerte Wohnung leisten und die bewohnte Fläche ist wohl über dem Soll der SP.