In den Tamedia-Blättern stellen die gepriesenen Historiker Jakob Tanner und Jacques Picard als ehemalige Mitglieder der Bergier-Kommission folgende Forderung in den Raum: «Die Bührle-Sammlung sollte dem Kunsthaus geschenkt werden.»

Und wie begründen die staatlichen Geschichtsforscher ihre forsche Zumutung, diese Beschlagnahme gegenüber der Eigentümerin der Bührle-Sammlung – der Bührle-Stiftung?

Ausgerechnet sie schwadronieren von einer «für den Kunsthandel zentralen Rechtssicherheit», während sie gleichzeitig die Eigentümer enteignen wollen. Eine solche Auffassung von Rechtssicherheit kann wirklich nur – wie man längst weiss – ein marxistischer Historiker wie Jakob Tanner haben. Für ihn gibt es keine verfassungsmässige Eigentumsgarantie.

Noch immer gilt hierzulande in der Rechtsprechung der Grundsatz, dass einem Beschuldigten die Schuld nachgewiesen werden muss. Dies gilt auch für Emil G. Bührle und seine Rechtsnachfolger. Ein abenteuerliches Spintisieren von angeblichen Geschichtswissenschaftlern über Bührles Waffenproduktion zugunsten der Achsenmächte genügt nicht.

Das Gezerre um die Sammlung Bührle zeigt: Wer eine private Bildersammlung dem Staat als Depositum ausliefert – und sei sie noch so rechtmässig und wundervoll –, wird am Ende keinen Dank, sondern nur Verunglimpfung ernten. Und am Schluss darf der Leihgeber noch die Enteignung gewärtigen. Alles weit entfernt von Recht und Gesetz. Zum Glück aber sind diese Marxisten keine richtigen Richter. Man fragt sich nur: Wer hat solche Leute zu Professoren und in eine Bergier-Kommission gewählt? Und ihnen dazu noch exorbitante Saläre bezahlt?

Ihr selbstgerechtes nachträgliches Urteilen steht in scharfem Gegensatz zu den Schweizer Verantwortungsträgern im Zweiten Weltkrieg, die Land und Volk vor Krieg, Hunger und Zerstörung bewahrt haben.