Anzeige
Weltwoche logo

Die Marke Biden verleiht natürlich eine Menge Macht, wenn dein Vater Vizepräsident ist: Hunter Biden hat Kunden in der Ukraine und China den Einfluss seines Vaters verkauft. Das bestätigt ein Kronzeuge. Joe Biden reiste nach Kiew und lieferte

6 124 9
10.08.2023
Während unsere Medien vollen Fokus auf Donald Trumps neuste Anklage legen, herrscht zu den jüngsten Enthüllungen im Biden-Korruptionsfall gespenstisches Schweigen. Selbst dann, wenn Kronzeuge Devon Archer Joe Biden bei einer offiziellen Anh� ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für EUR 5.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach EUR 17.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen, registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen, registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.
Sie haben schon einen Account? Hier anmelden
Was ist Ihre Meinung?
Bitte beachten Sie die Netiquette-Regeln beim Schreiben von Kommentaren.
Den Prozess der Weltwoche-Kommentarprüfung machen wir in dieser Erklärung transparent.

6 Kommentare zu “Die Marke Biden verleiht natürlich eine Menge Macht, wenn dein Vater Vizepräsident ist: Hunter Biden hat Kunden in der Ukraine und China den Einfluss seines Vaters verkauft. Das bestätigt ein Kronzeuge. Joe Biden reiste nach Kiew und lieferte”

  • Eliza Chr. sagt:

    Würden die Typen Trump heissen, wären sie längst vor Gericht und die MSM täglich gefüllt mit neuen Aufdeckungen!! Es ist wie bei den Kriegen, welche die USA alle angezettelt und Millionen Menschen umgebracht haben.... da herrscht Stille im Walde, auch seitens der EU. Wenn die Namen Trump und Putin fallen, nur dann geht's richtig verlogen zur Sache...

    8
    0
  • lisa8050 sagt:

    Die Netiquette-regeln werden langsam aber sicher zur zensierten Farce! Wenn nicht mal mehr von Banden gesprochen werden kann, ist die Berichterstattung i. S. Biden ein Witz. Überdenkt mal Eure Regeln.

    6
    0
    • Eliza Chr. sagt:

      Dazu: CH-BV: Art. 16: «(1) Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet. (2) Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten. (3) Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.» Art. 17: «(1) Die Freiheit von Presse, Radio und Fernsehen sowie anderer Formen der öff. fernmeldetechn. Verbreitung von Darbietungen und Informationen ist gewährleistet.

      6
      0
  • Karoline sagt:

    Gibt es denn niemanden, der diese Ganoven in Handschellen abführt?

    8
    0
  • herby51 sagt:

    Warum stellt Den Haag kein Haftbefehl gegen den Biden Clan aus?

    18
    0

Schreiben Sie einen Kommentar

Bitte beachten Sie die Netiquette-Regeln beim Schreiben von Kommentaren.
Den Prozess der Weltwoche-Kommentarprüfung machen wir in dieser Erklärung transparent.
Die Weltwoche

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.