Ein Nutzer der sozialen Plattform X bezeichnete Annalena Baerbock dort als «dĂŒmmste Aussenministerin der Welt». Er bezog sich dabei auf ihre UnterstĂŒtzung fĂŒr Waffenlieferungen an die Ukraine.

Damit sei sie verantwortlich fĂŒr «den Tod vieler Menschen», argumentierte der Mann. Er forderte, Baerbock vor den Strafgerichtshof zu bringen. FĂŒr den russischen PrĂ€sidenten Putin gelte dasselbe.

Kurz darauf erfolgte gegen den Autor der Zeilen ein Strafantrag. Unterzeichnet war dieser von Annalena Baerbock persönlich in der Funktion als Aussenministerin.

Der Vorgang wÀre ohne Baerbocks Anzeige wohl folgenlos gewesen. Zwar hatte die Polizei Ermittlungen aufgenommen, nachdem der Beitrag bei einem Meldeportal des Bundeslands Hessen eingegangen war.

Bei der Staatsanwaltschaft gab es aber Zweifel, ob der Tatbestand einer Beleidigung gegen eine Person des politischen Lebens gegeben war. Dazu mĂŒsste die Tat geeignet sein, «das öffentliche Wirken der Politiker erheblich zu erschweren».

Weil das fraglich war, wurde das Opfer, also Aussenministerin Baerbock, angefragt, ob sie selbst Strafantrag stellen wolle. Was diese umgehend tat mit ihrer eigenhÀndigen Unterschrift.

Erst vor wenigen Wochen war Baerbock vor Gericht bei einem Ă€hnlichen Fall gescheitert. Sie hatte Strafantrag gegen einen Unternehmer gestellt, der sie und andere grĂŒne Politiker auf einem Plakat satirisch dargestellt hatte.