Ein Nutzer der sozialen Plattform X bezeichnete Annalena Baerbock dort als «dümmste Aussenministerin der Welt». Er bezog sich dabei auf ihre Unterstützung für Waffenlieferungen an die Ukraine.

Damit sei sie verantwortlich für «den Tod vieler Menschen», argumentierte der Mann. Er forderte, Baerbock vor den Strafgerichtshof zu bringen. Für den russischen Präsidenten Putin gelte dasselbe.

Kurz darauf erfolgte gegen den Autor der Zeilen ein Strafantrag. Unterzeichnet war dieser von Annalena Baerbock persönlich in der Funktion als Aussenministerin.

Der Vorgang wäre ohne Baerbocks Anzeige wohl folgenlos gewesen. Zwar hatte die Polizei Ermittlungen aufgenommen, nachdem der Beitrag bei einem Meldeportal des Bundeslands Hessen eingegangen war.

Bei der Staatsanwaltschaft gab es aber Zweifel, ob der Tatbestand einer Beleidigung gegen eine Person des politischen Lebens gegeben war. Dazu müsste die Tat geeignet sein, «das öffentliche Wirken der Politiker erheblich zu erschweren».

Weil das fraglich war, wurde das Opfer, also Aussenministerin Baerbock, angefragt, ob sie selbst Strafantrag stellen wolle. Was diese umgehend tat mit ihrer eigenhändigen Unterschrift.

Erst vor wenigen Wochen war Baerbock vor Gericht bei einem ähnlichen Fall gescheitert. Sie hatte Strafantrag gegen einen Unternehmer gestellt, der sie und andere grüne Politiker auf einem Plakat satirisch dargestellt hatte.