Der renommierte Verfassungsrechtler und ehemalige Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz bezeichnet das Compact-Verbot von Innenministerin Nancy Faeser als «eindeutig verfassungswidrig». Gestern hatte Faeser das aus ihrer Sicht «rechtsextremistische» Magazin verboten, es kam sogar zu einer Razzia beim Verleger – allerdings ohne Gerichtsurteil. Was laut Scholz den Rechtsstaat gefährdet, da das Verbot allein auf einer Exekutiventscheidung basiere.

Kritik kommt nicht nur aus konservativen Kreisen: Auch linksliberale Publizisten äussern Bedenken hinsichtlich dieses Verbots eines Mediums in der Bundesrepublik. Scholz argumentiert, selbst radikale Meinungen seien durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt. «Meinungsfreiheit geniesst einen so hohen Verfassungsrang, dass sie nicht einfach durch eine Exekutiventscheidung ausgehebelt werden kann», sagt er zum Magazin Tichys Einblick. Ein Medium könne nur verboten werden, wenn es zur gewaltsamen Revolution aufruft – was allerdings ein Strafverfahren erfordern würde. Ein solches Verfahren gegen Compact ist nicht bekannt.

Besonders besorgniserregend ist laut Scholz die Art und Weise, wie die Verbotsverfügung Gründer und Chefredakteur Jürgen Elsässer überreicht wurde: Ein Polizeikommando in Sturmhauben überreichte ihm die Verfügung um 6 Uhr morgens an seiner Wohnungstür, begleitet von einem Pressefotografen, der das vom Innenministerium offenbar inszenierte Foto von Elsässer im Bademantel schoss. Dies sei ein «rechtswidriger Eingriff» in das Persönlichkeitsrecht und potenziell strafbar, schreibt Anwalt Carsten Brennecke auf X.

Rupert Scholz mahnt, die Meinungsfreiheit dürfe nicht durch Exekutiventscheidungen wie jene von Innenministerin Nancy Faeser eingeschränkt werden. Elsässer und das Compact-Magazin haben die Möglichkeit, gegen das Verbot zu klagen, und könnten vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich sein. Dies könnte letztlich politische Konsequenzen für Innenministerin Faeser nach sich ziehen.