Die letzte Ausgabe der TV-Sendung «Magazin Royale» auf ZDF von Jan Böhmermann könnte diesem juristischen Ärger eintragen.

Ein Beitrag drehte sich um geheime satanistische Rituale. Für die Recherchen soll Böhmermann einen Reporter aus seinem Team in eine Online-Weiterbildung zu dem Thema eingeschleust haben. Diese war Ärzten, Psychotherapeuten und Psychologen vorbehalten.

Der Journalist habe sich aber unter falscher Berufsbezeichnung angemeldet. Erst danach informierte er die Veranstalterin über seine eigentliche Identität und kündigte an, die Inhalte der besprochenen Patientenfälle im Rahmen der Sendung zu veröffentlichen.

Bei der Anmeldung zur Weiterbildung musste sich der Mitarbeiter von Böhmermann mit seiner Unterschrift zur Verschwiegenheit über die Inhalte verpflichten. Der Grund: Besprochen wurden auch Fälle von Patienten, die Aussteiger aus der organisierten Kriminalität oder aus Sekten in einem Opfer- oder Zeugenschutzprogramm sind.

Die Anwälte der Veranstalterin haben Strafanzeige gegen den Reporter und Jan Böhmermann eingereicht. Bei den Recherchen seien «rechtswidrige Methoden angewandt» worden.

Die Polizei in Köln hat den Eingang bestätigt. Gemäss Medienberichten könnte nun eine Durchsuchung der Redaktionsräume von «Magazin Royale» folgen, wie das Online-Portal Meedia berichtet.

Das ZDF bezeichnet die Vorwürfe als «vollkommen aus der Luft gegriffen». Die Recherchen seien «allen journalistischen Standards angemessen» gewesen und an den entsprechenden Stellen transparent gemacht worden.

Böhmermann selbst sagte in der Sendung, der betreffende Mitarbeiter habe sich unter seinem echten Namen angemeldet und die Weiterbildung bezahlt. Auf den Vorwurf, er habe einen falschen Beruf angegeben und sich damit als Arzt oder Therapeut ausgegeben, ging er nicht ein.