Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Ungarn die selbstgewählte Gender-Identität eines iranischen Asylbewerbers offiziell anerkennen muss – auch ohne medizinische Eingriffe. Nationale Gesetze dürfen dem nicht entgegenstehen. «Die gelebte Identität zählt, nicht das bei der Geburt festgestellte Geschlecht», zitierte die Nachrichtenseite «EUNews» den Richter.

Geklagt hatte eine Person, die als Frau geboren wurde, sich aber später als Mann registrieren lassen wollte. Ungarn hatte dies verweigert, weil das nationale Recht kein Verfahren zur rechtlichen Anerkennung von Transgender-Identitäten vorsieht.

Der EuGH stellte klar: «Ein Mitgliedstaat kann sich nicht darauf berufen, dass es in seinem nationalen Recht kein Verfahren zur rechtlichen Anerkennung der Transgender-Identität gibt.» Ungarn muss nun Einträge in öffentlichen Datenbanken ändern und «unrichtige» Angaben löschen oder berichtigen.