Die deutsche Bundestagsabgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) zeigt Leute im grossen Stil an, die sich öffentlich scharf über sie äussern.

Dabei geht es ihr laut dem Rechtsanwalt Matthias Hechler aus Schwäbisch Gmünd allerdings nicht darum, dass sie sich in ihren Gefühlen verletzt fühlt. Sie habe vielmehr das «Abmahngeschäft als weitere Nebenquelle entdeckt».

Sie lasse ihren Anwalt «textbausteinartig zusammengesetzte Abmahnungen» versenden. Darin fordere sie die Betroffenen nicht nur auf, solche Äusserungen zu unterlassen. Sondern sie will auch eine Entschädigung von 600 Euro.

Wer das nicht einfach bezahlt, sondern die Anzeige anfechtet, bleibt unter Umständen auf hohen Anwaltskosten sitzen – und bezahlt zudem die Entschädigung.

Matthias Hechler macht nun daraus umgekehrt ein Geschäftsmodell. «Wir verteidigen Sie bei einer Strafanzeige von Agnes Strack-Zimmermann wegen Beleidigung auf X», heisst es auf einer eigenen Unterseite in seinem Internetauftritt.

Zwar liege der Tatbestand der Beleidigung oftmals wirklich vor. Aber Geldentschädigungen sehe das Gesetz nur in schwerwiegenden Fällen vor.

Der Anwalt gibt Tipps für das richtige Verhalten nach Empfang der Anzeige («Machen Sie keine Angaben», «Gehen Sie niemals zur Polizei zu einer Vorladung»). Stattdessen solle man sich bei der Hotline der Kanzlei melden.

Diese verfasse nach Akteneinsicht eine Stellungnahme. Auf diese Weise habe man bereits strafbare Beleidigungen gegen eine Zahlung von nur 250 Euro zur Einstellung gebracht. Auch Freisprüche seien bereits erzielt worden.