Der Bund will sich mit dem Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG) neue Kompetenzen zuschanzen, um in den Finanzmarkt einzugreifen. Er will mit einer Steuerung der Finanzströme die Anleger bei ihren Kapitalanlagen bevormunden und den Banken vorschreiben, Kredite nur noch an Unternehmen und für Projekte, die den links-grünen ideologischen Vorstellungen entsprechen, zu vergeben. Beide Markteingriffe sind gefährlich.
Viele Leute sind sich der Tragweite dieser neuen Kompetenzen nicht bewusst, denn dies könnte durchaus bedeuten, dass die Banken den Garagisten keine Kredite mehr geben dürften, Benzin an der Tankstelle nicht mehr mit Kreditkarten bezahlt werden kann etc. Es gibt eine ganze Liste von KMU-Branchen, die unter diesen neuen Vorschriften zu leiden hätten. Entweder erhalten sie keine Kredite mehr oder müssen schlechtere Konditionen und Auflagen in Kauf nehmen. Dies trifft auch für Eigenheimbesitzer zu.
Viele von ihnen müssen um eine Hypotheken-Verlängerung bangen, denn die Banken sind praktisch gezwungen, diese an Bedingungen zu knüpfen wie die Auswechslung von Ölheizungen, von Nachisolierungen etc. Nicht jeder Eigenheimbesitzer verfügt über genügend Mittel, diese Zusatzinvestitionen zu finanzieren. Aus Rabatten für Sanierungen könnten schon bald Aufpreise für Altliegenschaften werden.
Mit diesen neuen Kompetenzen werden Tür und Tor für Willkürregelungen geöffnet. Und wer wird die Einhaltung dieser Vorschriften überwachen und sanktionieren? Es wird wohl einmal mehr die Finma sein, wo dann ein weiteres entsprechendes «Kompetenzzentrum» aufgebaut werden muss. Die zusätzlichen Kosten werden wiederum die Banken und ihre Kunden berappen müssen. Die Linke zielt damit auch auf den Rohstoffhandel ab, der von den Schweizer Banken oft mitfinanziert wird. Die Folgen sind absehbar, denn die USA möchten den hierzulande angesiedelten Rohstoffhandel nur zu gerne in die USA abzügeln.
In letzter Konsequenz dürften die Banken und Private auch keine Gelder mehr in Infrastrukturen investieren, die teils in Staatsbesitz sind, angefangen beim Flughafen Zürich bis hin zu Anleihen von Kraftwerksgesellschaften, die auch Kohlestrom aus Deutschland etc. beziehen. Energiefresser wie Hallenbäder, Beschneiungsanlagen und Bergbahnen in Tourismusgebieten müssten geschlossen werden, sonst gibt es keine «nachhaltigen Kredite» mehr an Gemeinden. Konsequent handeln würde auch bedeuten, den Anlegern den Erwerb von Eidgenossen (Anleihen des Bundes) zu verbieten, denn auch der Bund nimmt jährlich rund 6 Milliarden Steuern aus Treibstoffen, Autoimporten etc. ein.
Nicht minder problematisch sind neue Vorschriften im Anlagegeschäft. Die freie Wahl der persönlichen Kapitalanlagen soll mit Verboten eingeschränkt werden. Die Portfolios müssen ideologisch ausgerichtet werden und nicht mehr altbewährte Diversifikations- und Vorsichtsprinzipien befolgen. Aber die Verantwortung für Verluste aus Klumpenrisiken und Mindererträge will der Staat dann nicht tragen. An den Generalversammlungen soll sich das Stimmverhalten nach den rot-grünen Positionen richten, auch wenn diese in diametralem Widerspruch zu den Vorstellungen vieler Anteilsbesitzer an kollektiven Kapitalanlagen wie Fonds oder Pensionskassen stehen.
Allein dieser Artikel 9 wäre Grund genug, das KIG am 18. Juni 2023 an der Urne abzulehnen. Aber der Rest des Gesetzes ist eine noch grössere Katastrophe. Entgegen dem Titel des Gesetzes garantiert es weder Innovationen noch eine sichere Energieversorgung.