Anwälte, die Opfer von Corona-Impfschäden vertreten, verklagen erstmals den Staat auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das kündigte Rechtsanwalt Christoph Hamann der Kanzlei Steinbock & Partner an, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet.

Klagen basieren auf mangelnder Aufklärung in Arztpraxen. Da die Ärzte gemäss Coronavirus-Impfverordnung handelten, sei die Bundesrepublik Deutschland über Amtshaftung für die Fehler verantwortlich. Das Bundesministerium für Gesundheit habe eine aussergerichtliche Einigung abgelehnt.

Eine 59-jährige Klägerin habe sich etwa Ende Dezember 2021 mit dem Impfstoff von Biontech impfen lassen. Mitte Januar 2022 sei sie wegen einer Sinusvenenthrombose (Verstopfung eines der grossen venös‎en Blutgefässe im Gehirn durch ein Blutgerinnsel) stationär im Krankenhaus behandelt worden. Die Krankenhausärzte meldeten dies als Impfkomplikation. Die Klägerin sei nicht ausreichend über Impfrisiken aufgeklärt worden. Sie leide noch immer unter Kopfschmerzen und Gleichgewichtsproblemen. Die Klage beläuft sich auf rund 226.000 Euro.

In einer anderen Klage verlangt eine 37-jährige Frau Schmerzensgeld, die mit dem Corona-Impfstoff Spikevax von Moderna geimpft wurde. Ein Gespräch zwischen Arzt und Patient blieb aus. Im selben Monat habe sie komplett ihre Körperbehaarung verloren, worunter die Klägerin weiterhin leide.