Im Volksmund wird Artikel 261bis des Strafgesetzbuchs als «Antirassismusgesetz» bezeichnet. 2020 wurde es erweitert. Neu steht auch die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung unter Strafe.

Das erste Urteil aufgrund dieses neuen Tatbestands fiel im April 2022 gegen den schweizerischen-französischen Autor Alain Soral, der in Lausanne lebt. Er hatte 2021 in einem Video auf seiner Website eine Journalistin als «fette Lesbe» bezeichnet. Ausserdem sei sie eine «Queer-Aktivistin», wobei er andeutete, dass das für ihn gleichbedeutend mit «gestört» sei.

Soral legte Rechtsmittel dagegen ein, ebenso die Staatsanwaltschaft, der das Urteil zu wenig weit ging. Im Berufungsverfahren hat das Waadtländer Kantonsgericht die Vorinstanz bestätigt, ging aber über deren Strafmass hinaus. Soral wurde zu 60 Tagen unbedingter Haft verurteilt. Der Autor sei der Diskriminierung und der Aufstachelung zum Hass schuldig.

Der Verurteilte räumte ein, er habe sich «etwas bösartig» geäussert, sei aber «kein militanter Homophobiker». Sein Anwalt sprach von einem «ziemlich entsetzlichen Inquisitionsprozess».

Alain Soral wurde in Frankreich rund 20 Mal zu Geld- oder Bewährungsstrafen verurteilt. Im aktuellen Fall bleibt ihm noch der Gang vor Bundesgericht als Option. Bisher ist noch unklar, ob er das tun wird.

Bejubelt wird das Urteil von der Organisation «Pink Cross» in der Westschweiz. Es sei «ein starkes Signal, dass in der Schweiz nicht alles erlaubt ist und es Grenzen für den Hass gibt».