Im Volksmund wird Artikel 261bis des Strafgesetzbuchs als «Antirassismusgesetz» bezeichnet. 2020 wurde es erweitert. Neu steht auch die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung unter Strafe.
Das erste Urteil aufgrund dieses neuen Tatbestands fiel im April 2022 gegen den schweizerischen-französischen Autor Alain Soral, der in Lausanne lebt. Er hatte 2021 in einem Video auf seiner Website eine Journalistin als «fette Lesbe» bezeichnet. Ausserdem sei sie eine «Queer-Aktivistin», wobei er andeutete, dass das für ihn gleichbedeutend mit «gestört» sei.
Soral legte Rechtsmittel dagegen ein, ebenso die Staatsanwaltschaft, der das Urteil zu wenig weit ging. Im Berufungsverfahren hat das Waadtländer Kantonsgericht die Vorinstanz bestätigt, ging aber über deren Strafmass hinaus. Soral wurde zu 60 Tagen unbedingter Haft verurteilt. Der Autor sei der Diskriminierung und der Aufstachelung zum Hass schuldig.
Der Verurteilte räumte ein, er habe sich «etwas bösartig» geäussert, sei aber «kein militanter Homophobiker». Sein Anwalt sprach von einem «ziemlich entsetzlichen Inquisitionsprozess».
Alain Soral wurde in Frankreich rund 20 Mal zu Geld- oder Bewährungsstrafen verurteilt. Im aktuellen Fall bleibt ihm noch der Gang vor Bundesgericht als Option. Bisher ist noch unklar, ob er das tun wird.
Bejubelt wird das Urteil von der Organisation «Pink Cross» in der Westschweiz. Es sei «ein starkes Signal, dass in der Schweiz nicht alles erlaubt ist und es Grenzen für den Hass gibt».
höchstwahrscheinlich hatte er recht, lol
"Layla" im Schützenzelt auf dem Oktoberfest. Und Heinos aussage zum Gendern ist wohl eher was das Volk denkt! Da können die Urteile nur als staatlicher Übergriff gewertet werden, die Gedanken sind frei, dass Wort kommt ins Zuchthaus!
Es ist nicht leicht, aber man sollte trotzdem die Nerven behalten. Die politischen Gegner warten nur auf sowas. Dazu auch ein Link: https://www.stasi-unterlagen-archiv.de/assets/bstu/de/Bildungsmaterialien/Vertiefung_Methoden_der_Stasi.pdf
Aufhorchen lässt das Strafmass: unbedingt. Gar heftig für einen Tatbestand, der eigentlich zur Kategorie der Ehrverletzungsdelikte gehört. Wahrscheinlich wollte man ein Exempel statieren. Die Justiz war noch nie unpolitisch. Das glauben nur die Naiven.
Für "Lesbe" kommt man also ins Gefängnis? Also dürfte man auch nicht mehr "Hetero" sagen?
Was pervers ist, läßt sich nicht schönreden, auch wenn es der Zeitgeist verlangt. Wer da genervt dennoch die Wahrheit sagt, muss heute damit rechnen, angeklagt zu werden.
Sie sagt "ich bin lesbisch" er sagt sie ist eine "Lesbe" wo ist da der wesentliche Unterschied.
Jemand sagt, ich bin dünn, fast niemand sagt "ich bin fett" weshalb wohl.
Ist doch alles nur Ablenkung um zu verhindern dass die Leute sich bewusst werden was grossräumig geplant und in der "Mache" ist.
Meinungsfreiheit hat Grenzen! Sie dürfen alles sagen, was dem König gefällt! Das ist der Rahmen. Die Verfassung gewährt die Grundrechte ja auch nur bei Schönwetter. Wo kämen wir hin, wenn das Fundament unserer Gesellschaft und Kultur uneingeschränkt gültig wäre? Nein, dieselben Personen, die aus fadenscheinigen Gründen irgendwelche schwurbeligen „Notrechte“ ausrufen, dürfen nach diesen regieren. Dann gelten Grundrechte nicht mehr, denn Sicherheit geht ja wohl vor Freiheit, oder? (Sarkasmus off)
Ihre Art der selektiven Zensur zeigt ziemlich genau, wessen Kind sie auch sind. Etwas mehr Mut bitte.
Wenn jemand mager ist und heterosexuell, ist er ein magerer Heterosexueller.
Wenn jemand fett ist und lesbisch, was stimmt dann nicht an dieser Aussage.
In Deutschland gibt es ein interessantes Theater mit Tim Kellner und einigen Politikerinnen
Ja da war’s noch extremer , allerdings ist Tim keiner der aufgibt. Niemals. Wir spenden bereits für den Gang durch ALLE Instanzen. Wer den Wahnsinn nur schwer ertraegt, dem sei der Kanal von Tim empfohlen - schwarze Satire vom Feinsten.
fett ist fett,
lesbisch ist lesbisch,
die Kombination ist eine fette Lesbe, was ist daran falsch????
Das Rassismus-Gesetz würde heute nicht mehr angenommen, davon bin ich überzeugt. Ich habe damals auch JA gestimmt, weil ich der Meinung war, dass es rote Linien gibt. Leider sind diese Linien heute politisch motivierte Linien, die mit dem ursprünglichen Gesetz nichts mehr zu tun haben. Bei der Abstimmung war auch nie von einer Erweiterung die Rede, sondern lediglich von der Holocaust-Leugnung.
Grosser Irrtum! Der Teil der Wahlberechtigten den man als dumm-gläubig bezeichnen kann nimmt Gesetze an obwohl in den letzten 30 Jahren falsch informiert und prognostiert, mit Absicht, wurde. Die Behauptungen zur KK Reform, die extrem falschen Angaben zur Personenfreizügigkeit, bei den Abstimmungen zu Covid, zur Erhöhung des Beitrags an Frontex und das Klimagesetz. Albert von und zum Wendehals verkündete, es gibt keine Verbote, keine Zwänge, es gibt alles und saftige Preisererhöhung für, Strom.
Hat er die Wahrheit jedoch nicht in der parfümieten geschwollenen Sprache Ausgedrückt ?? ??? Nur die profilneurotiken Zuchtmeister erachten schon laute Geräusche abgehender Blähungen als eine seelische Erschütterungen.
Diese Meinungs-Äusserung gibt 2 unbestrittene Fakten wieder! Die Klägerin kann das als beleidigend empfinden - aber wenn die Fakten wahr sind - ist dies keine Diskrminie-
rung und keine Aufstachelung zum Hass! Welche Strafe steht auf Beleidigung?
Es war doch nur eine Feststellung
Wenn 'Rechte Aktivisten' ins Fettnäpfli treten, gehen sie in den Knast.
Wenn 'Linke Aktivisten' ins Fettnäpfli treten, gibts im schlimmsten Fall eine kleine Busse.
Soviel zum Thema Rechtsstaatlichkeit.
Genau so ist es, ZEidgenosse. Justitia hat längst abgedankt.
Ich finde, das ist von der Schwere, rsp Unanständigkeit her etwa ähnlich wie "rechte Hetzer und Dummschwätzer" einzustufen.
Bei "rechte Hetzer und Dummschwätzer" haben ja auch alle schwere Bestrafungen verlangt, also geht dieses Urteil in ordnung
Und welcher Linke musste für sein "rechte Hetzer und Dummschwätzer" ins Gefängnis?
Auch das Anti-"Rassismus" ist ein Beispiel wie man die Stimmbürger angelogen hat. All die Corona-Beschlüsse gehören zur gleichen Kategorie Lug und Betrug. Und die Schweizer haben mehrheitlich gehorcht und der Politik und den Medien Glauben geschenkt. Darum, Zeitungsabos kündigen und sich bei kommenden Referenden unabhängig informieren. Wichtig ist, dass möglichst viele wählen gehen und die SVP wählen und nur die SVP. Alles andere sind verlorene Stimmen.
Interessant wird's erst, welche Strafen das selbe Gericht ausspricht, wenn von "Links" ähnliche Straftaten begangen werden - spätestens dann wird Justitia wohl demaskiert!
Für "Lesbe" kommt man also ins Gefängnis? Also dürfte man auch nicht mehr "Hetero" sagen?
Doch doch, vielleicht sollten sie nochmals darüber nachdenken. Nur wenn es nicht zu schwierig ist.
Eine weibliche homosexuelle Person ist lesbisch, eine Lesbe also.
Ein/e heterosexuelle Person ist hetero(sexuell), ein/e Hetero also.
Ein Schwuler, den ich kenne, bezeichnet uns als "Heten".
Kommt er jetzt deswegen auch ins Gefängnis? Und ich weil ich in als "Schwul" bezeichnet habe?
Glaube bei ihnen kommt auch bei viel nachdenken nichts raus.
"Nachdenken" ist eben Definitionssache... Herr Meister m/w/d definiert das wohl etwas anders...
Wer hat denn dieses Gesetz zur Unterdrückung von Meinungs-Äusserung in der Schweiz
zum Gesetz gemacht? Das ist ja die Würge-Schlinge für staatliche Meinungs-Diktatur!
Die heisst Cathy Marcherel und beim ersten Hingucker wirkt die wie ein Mann. Irgendwelche Spuren von Weiblichkeit muss man da schon ganz genau suchen zumindest bei den Portraitfotos. Und ja sonderlich schlank scheint sie auch nicht zu sein.
https://twitter.com/OPENMediaHubFr/status/1042145459601584128
Sag besser, alter weisser Mann. Dann werden die Zeitgeistigen Richter in Extase verfallen.
Im Kt. ZH kommt ein Vergewaltiger, bis zum nächsten Delikt, auf freien Fuss das er zuverlässig auch begeht, aus dem Knast konnte er mit Hilfe einer freundlichen Gefängniswärterin flüchten. Weil für Bagatellen die schweizerische "Rechtsjustiz" keinen freie Zellen findet konnte er weiter delinquiren, denn sie muss Zellen frei halten für rechte Maulhelden-Straftäter. Null Toleranz bei schweren Delikten
Gesinnungsjustiz auf die feine deutsche Art.
Der Mann hat in allem recht, auch wenn er Moslem ist und es Religionsbedingt sieht, recht hat er trotzdem.
Ach, der ist Moslem? Ja dann beurteile ich das Strafmass ganz neu. Zuerst wollte ich mich auch empören über 60 Tage Haft, wo Einbrecher und Diebe am nächsten Tag bereits wieder frei gelassen werden, so aber soll es ganz sicher auch ein Exempel an dieser Religionsgemeinschaft statuieren, über die man ja auch kein Wort verlieren darf ohne gleich gelyncht zu werden. Zumal er offenbar kein unbeschriebenes Blatt ist. Die Verurteilung wird also schon seine Richtigkeit haben!
Ich hätte sie sogar "vollgefressene KampfLesbe" genannt
ab ins Gefängnis! Meinungsfreiheit hat Grenzen! Sie dürfen alles sagen, was dem König gefällt! Das ist der Rahmen. Die Verfassung gewährt die Grundrechte ja auch nur bei Schönwetter. Wo kämen wir hin, wenn das Fundament unserer Gesellschaft und Kultur uneingeschränkt gültig wäre? Nein, dieselben Personen, die aus fadenscheinigen Gründen irgendwelche schwurbeligen „Notrechte“ ausrufen, dürfen nach diesen regieren. Dann gelten Grundrechte nicht mehr, denn Sicherheit geht ja wohl vor Freiheit, oder
Vielleicht hatte er ja Recht? Ohne Bild von ihr kann ich es nicht beurteilen.
Die Linken haben echt keinen Anstand, keine Sitte und keine Moral.
Da muss man wohl in Zukunft höllisch aufpassen wie man eine Tamara Funiciello bezeichnet, obwohl auf diese diese angewendete Beschreibung zu fast 100% zutreffen würde, zumal sie sich selber als Lesbe bezeichnet und seit sie an den süssen Trauben der Nationalratssalären nascht, geht sie immer mehr auf wie ein Weggli.
Vorsicht! Auch schon der Gedanke.....
Aufhorchen lässt das Strafmass: unbedingt. Gar heftig für einen Tatbestand, der eigentlich zur Kategorie der Ehrverletzungsdelikte gehört. Wahrscheinlich wollte man ein Exempel statieren. Die Justiz war noch nie unpolitisch. Das glauben nur die Naiven.
Langsam scheint es auch in unsern Landen zu Freislern. Verständlich wo sie es so viele erbärmliche Lumpen gibt, die es wagen, sich gegen die Guten aufzulehnen.
Die ersten Fragen die das Gericht sich stellen hätte sollen: Ist die betreffende Journalistin tatsächlich fett und eine Lesbin? Wenn ja, dann hat Soral keine Diskriminierung begangen, sondern lediglich Tatsachen ausgesprochen. Dafür jemanden zu verurteilen, setzt das Rechtssystem ausser Kraft.
Vorsichtshalber bunte Fahnen im Haus zu haben und eine davon auch hissen. Auto mit Aufkleber versehen. Dann ist man auch sicher, nicht als intoleranter Nazi gesehen zu werden. Bunte Armbinde könnte man auch noch kaufen. Doch welches Parteibuch? Grün? Einfach mal mitgehen bei so einer Demo. Auch manchmal mit dem Fahrrad fahren. Immer vegan kaufen. Kleidung beachten. Birkenstocks?
Denke ich umgekehrt revolutionär, wie die Schweizer Gerichtsbarkeit, wäre der Prozess wegen Nichtigkeit eingestellt worden. Deswegen braucht man noch keinem Gericht Kosten verursachen, geschweige denn Haftkosten. Wieviele Prozesse kämen da auf die Gerichte zu? Ein Widerspruch ist nicht nur zulässig, sondern hat auch Aussicht auf Erfolg, sofern keine Befangenheit vorliegt. Ein interessantes Urteil, weil es den Zustand der Rechtsstaatlichkeit in der Schweiz markiert.
Das muss wohl eine Richter:in gewesen sein.
In Lausanne war es EIN Richter der die Besetzer-Chaoten der Eingangshalle einer Bankfiliale freigesprochen hat, die Besetzer-Störer hätten aus Notwehr gehandelt, weil die Politik nicht sofort energisch, tatkräftig, willensstark den bösen Klimawandel bekämpft und aufhält. Das Urteil lautete wegen Notwehr Freispruch. Die Politik sollte nicht nur mit Kostentreiberei die Bevölkerung bei Strom und Energie belasten, sondern den grünen Klimawandel bekämpfen, den aufhaltbaren Klimawandel gibt es nicht.
Oh...der Gummiknüppel-Paragraph Artikel 261bis...man vergisst ihn immer wieder. Bei Stalin bedeutete das jeweils das sichere Todesurteil wenn man ihn etwa als "fett" bezeichnet hätte. Komisch eigentlich...in anderen Kulturen hat "dick" oder "fett?" eine positive Konnotation.
Wie ist es eigentlich mit "alter Stinker"? fällt "alter Stinker" auch unter Paragraph 261bis?
Komplett verrückt, dass so eine Aussage geahndet werden kann. Wie in einer Bananenrepublik in welcher man missliebige Töne einfach unterdrückt. Die "Antirassismus" Strafnorm ist ein Anschlag auf die freie Meinungsäusserung und gehört abgeschafft.
Dann geht an die Urne und wählt die Politik die so einen Blödsinn abschafft.
Zu Ende gedacht kündigt die ehrenwerte Schweizer Gerichtsbarkeit so eine eigenständige Gerichtsbarkeit der LGBTQ-Bewegung an. Diese legen neue Straftatbestände fest oder explodieren Strafmasse in neue Dimensionen und unendliche Welten. Quasi arbeitet die LGBTQ-Bewegung mit eigenem Personal bei Gericht. Solange es keine Amtsanmassung für ideologische Zwecke gibt ist ja alles in Ordnung. Vielleicht ist das revolutionäre Urteil aber auch der Anfang einer unendlich langen Reise in unbekannte Sphären
Wenn jemand fettleibig und lesbisch ist, ist es eben eine fette Lesbe. Wo ist das Problem?
Es besteht darin, dass man Justiz inzwischen wohl besser mit "x" statt "s" schreiben sollte...
Gemeint war natürlich, dass es in der Schweiz ausser bei Mord noch keine Todesstrafe gibt. Der "normale" Sprachgebrauch, wie er im Alltag als freie Meinungsäußerung vorkommt wird nicht etwaa kriminalisiert und so die freie Meinungsäußerung eingeschränkt. Freie Meinungsäußerung darf aucj in einem Umfang emotional sein, so wird Gewalt abgeleitet. Nicht alle Streithähne müssen sich dann auch noch körperlich behacken. Sogar der freie Sprachgebrauch wird so in der Tendenz eingeschränkt.
höchstwahrscheinlich hatte er recht, lol
Die Schweiz öffnet ein ganz neues Kapitel in den Rechtsauffsssungen. Streiten sich zwei und werden dabei schwer beleidigende Worte wie "blöder Affe" oder "dumme Kuh" benutzt, gehen gleich zwei für jeweils nicht unter 30 Tagen in den Zoo. Das, ist neu und sehr innovativ. Es geht ja nicht um die Absicht, mit der sich jemand trägt, will er beleidigen, sondern um die Worte an sich.
Beruhigend, dass in der der Schweiz ausser Mord noch keine Todesstrafe gibt. "Normaler" Sprachgebrauch wird eingeschrän
Die Herren Cedric Wermuth, Fabian Molina und Jon Pult arbeiten wahrscheinlich schon lange an einem Strafgesetzbuch in dem unter anderem Todesstrafe angedroht wird für, Kurzstreckenflug Zürich-Berlin, ausser drei hochedle wichtige Spitzenpolitiker der SPS die dringend nach Berlin eilen mussten um einem SPD Bonzen zu seinem Sieg zu gratulieren. Für rot-grün-gut Politiker kann selbst der Flug von Zürich -Altsretten nach Höngg nicht beanstandet werden.
"fette Lesbe" ist eine umgangssprachliche, aber dennoch zutreffende Beschreibung eines Sachverhaltes. Sprachwandel: Eine fette Karre ist ein tolles Auto. LGBTQIA+ ... das L steht für lesbisch. Die Eigenbeschreibung "lesbisch" kann wohl kaum als diskriminierend betrachtet werden.
Also nicht wirklich ein Unterschied zu einer "wohlgenährten homosexuellen Dame".
Mit der Erweiterung des Artikels 261bis des Strafgesetzbuchs wurde natürlich ein Maulkorb-Artikel geschaffen. Das Resultat sehen wir jetzt und natürlich wird nur gegen Rechte mit aller Härte vorgegangen. Die Linken und Woken dürfen alles. Wie oft werde ich als 'Alter weisser Mann' aufs Übelste beschimpft und allerlei Verbrechen beschuldigt. Wie zum Beispiel, ich wäre schuld am Klimawandel und würde junge Leute um ihre Zukunft betrügen. Mein Alter, meine Hautfarbe, und schon wird man diffamiert.
Die Rechtsgleichheit ist die Grundlage jedes demokratischen Rechtssystems.
Wenn dieser Autor wegen angeblicher Diskriminierung und der Aufstachelung zu Hass verurteilt wird, aber die massive faktische Diskriminierung und Aufstachelung zu Hass gegenüber 30% Unge(Gen)spritzten missachtet wird, haben wir kein demokratisches Rechtssystem mehr.
Das Rechtssystem ist einem totalitären Willkürstaat gewichen.
Weitere Missachtungen: Verfassung, Gesetz, Grundrecht, Menschenrecht, Nürnberger Kodex usw
Es gibt leider Menschen die in der Vergangenheit stecken geblieben sind, die nicht erkannt haben das Wort ist, wird ganz gemütlich geistig fortschrittlich als war gesehen und ohne Aufsehen ist die ganze Rechtsordnung zeitgeistig modern gestaltet.
Nur noch zur Klarstellung, bitte- was ist das Körpergewicht der Klägerin? Ist sie nun Lesbe, oder nicht?
Auch interessant, wofür steht eigentlich das L in LGBTQ? Lesben wollen also ihr Recht auf lesbisch sein behaupten, wollen aber nicht als Lesben bezeichnet werden? Ich bin verwirrt.
Muss ichjetzt immer mit Schmerzensgeld rechnen dürfen, wenn mich jemand hier als Deutscher " diskriminiert? Dann geht es wohl um hohe Summen, da Schweiz ein freies Land. Das kann sich lohnen. Wurden gleichzeitig mit 60 Tagen Haft die Menschenrechte dieses üblen Verbrechers verletzt oder lässt das Recht der Schweiz dies zu? 60 Tage für die beleidigende Wortkombination "fette Lesbe" beeindruckt schon sehr von der rechtlichen Freiheit der Schweiz. Echte Rechtssicherheit! "Blöder Affe" 100 Tage?
Es ist nicht leicht, aber man sollte trotzdem die Nerven behalten.
Die politischen Gegner warten nur
auf sowas.
Dazu auch ein Link:
Wäre der Ausdruck „ Magere Lesbe“ weniger schwer bestraft als „Fette Lesbe“?
Wenn man eine Lesbe Lesbe nennt, ist das diskriminierend?
Bleibt noch fett. Ok das war sicher nicht nett, aber im Vergleich zu dem was Gesundheitspolitiker über freie Menschen während Corona gesagt, was dann definiv autoritäre Züge angenommen hatte, finde ich jetzt dieses Vergehen hier bedeutend weniger schwerwiegend. Vor allem, wenn man andere Vergehen anschaut, wo die Straftäter mehr oder minder straffrei davon kamen.
In der Schweiz wird es nicht mehr lange dauern, wenn man eine gegenteilige Ansicht der Mainstream Medien äussert verhaftet wird!
Angenommen es stimmt, dass die angesprochene Person tatsächlich fettleibig und lesbisch ist. Darf man dann die Wahrheit nicht mehr aussprechen?
Nein darf man nicht - wir Trottel (ich inbegriffen) haben den Antirassismusgesetz zugestimmt, in der irrigen Annahme, dass es sich um die Judenverfolgung handle.
Per Analogie, ob die Covid Vaccine funktioniert und kaum Nebenwirkungen hat, das Covid-Virus von einem Labor in China produziert wurde, Hunter Bidens Laptop existiert, das Wahlergebnis in USA 2020 korrekt ermittelt wurde, January 6th ein False Flag ist, keine Männer Frauen sind, und so weiter, und so fort, nein, nein und absolut nein!
Es spielt nicht mal eine Rolle, ob man Meinungsäusserungsfreiheit wichtiger findet als das Beleidigtsein gewisser Kreise. Aber wenn man dafür eine härtere Strafe verhängt als für eine Vergewaltigung liegt etwas massiv im Argen mit dem, was sich #Rechtsstaat schimpft.
Aus BuüntSchland:
Wie die Medien die Attacke auf Chrupalla herunterspielen…
...und wie würden sie berichten, wenn einem Chef einer anderen Partei so etwas passiert wäre?
https://reitschuster.de/post/wie-die-medien-die-attacke-auf-chrupalla-herunterspielen/
Solange es kein Gesinnungsterror wird, der von der LGBTQ ausgeht, was darf die freie Meinung äußern? War es ein Urteil auf den Sachverhslt bezogen oder gegen die Person? Das Wort Lesbe hat für mich keinen beleidigenden Charakter. Hätte er "dicke Lesbe" gesagt, wäre er davon gekommen. Das Wort "fette" hat ihre Figur beleidigt. Sechzig Tage Haft dafür ist grosszügig. Hätte 50 Euro Strafe und 300 Euro Entschädigung schon agrosszügig empfunden, auch da wäre schon Abschreckung gegeben. Hinrichtungen?
Bin mal gespannt, wan es zu vergleichbaren Urteilen kommt, wenn linksextreme Anti-Aktivisten bürgerliche Exponenten mit Sprachen und Drohungen eindecken, gegen die die Aussage dieses Mannes grad "Sontagsschul"-Äusserung ist. Eindecken mit solcherlei Beschimpfungen gehört bei extremen Linken zum alltägliche Repetoir, toleriert und schöngeredet von Justiz selber.
Die Schweiz gilt was Kriminalität angeht, als sicherstes Land der Welt. Jetzt ist auch nicht mehr zu befürchten, dass jemand mit Worten wie "fette Lesbe" oder ähnlichem belästigt wird. Was darf man noch alles nicht sagen? Bei Deutschenhass werden die Mühlen des Rechts jedoch wieder in zwei verschiedene Richtungen mahlen, dass ist zu erwarten. Was nützen da Gesetze? Der niederländische Grundsatz, nach Artikel 1 ihrer Verfassung " niemand darf diskriminiert werden", "nur Deutsche" sagt es dann.
Ja man darf schn bald die Wahrheit nicht mehr kund tun. Die frag ist . Ist sie Fett? Ist sie eine Lesbe? Wenn man beide Fragen mit ja beantworten kann ist es doch die Wahrheit!
Vielleicht sollten Sie auch erwähnen, weshalb er in Frankreich bereits 20 x verurteilt wurde. Das wäre eine seriöse Berichterstattung…
Der Text suggeriert, dass hier ein Unschuldslamm verurteilt wurde…..
@lektor: warum lesen Sie nicht den Text, bevor Sie hier wäffelen?
"Alain Soral wurde in Frankreich rund 20 Mal zu Geld- oder Bewährungsstrafen verurteilt."
Ich nehme Sie beim Wort, offenbar haben SIE meinen Text NICHT VOLLSTÄNDIG gelesen!!
Ich frage, WESHALB er in Frankreich verurteilt wurde…
@lektor: es gibt hier ganz viele Wäffeler, die andere des wäffelns bezichtigen, obwohl sie noch nicht einmal lesen gelernt haben...! 😉
Nee ernsthaft , ich finde das auch wichtig, weil mein Verstand weigert sich zu glauben das in der vernünftigen Schweiz solche Urteile fallen ohne Vorgeschichte. Oder unterliege ich hier einer Illusion? Es muss doch noch intelligentes Leben geben, wenigstens außerhalb Deutschlands 🙏
Was hat eine Verurteilung in F mit der Rechtssprechung der CH zu tun? Wohal kaum etwas. Deshalb ist es uninteressant, weshalb dieser Herr in F verurteilt worden ist.
Ach so, danke für die Aufklärung. Derrick hätte hier gesagt: Keine weiteren Fragen….
Ich bin kein Fan der LGTBQ-Bewegung, aber informieren Sie sich doch gelegentlich einmal darüber, was dieser Typ auf dem Kerbholz hat.
Was hatte er denn auf dem Kerbholz - Herr Lektor? Fragen Sie das auch bei den
kriminellen und verbrecherischen Tätern der eingedrungenen Schein-Asylanten!
"Vorbestraft" ist bei der Strafbemessung nie "uninteressant"!
Es mag richtig sein, dass bei einer schweren Straftat eine Rolle spielt, ob es sich um einen Wiederholungstäter oder einen Ersttäter handelt - dies aber nur deswegen, weil man bei Ersttätern manchmal eine Art "bisher-unbescholten-Bonus" vergibt und man am unteren Ende des Strafmaßes verbleibt, während das bei Wiederholung entfällt. Der Fall ist hier anders, das Strafmaß entbehrt jeglicher Angemessenheit - auch bei wiederholter Beleidigung, denn darum geht es ja.
Et voilà wie gedacht so angewendet. Eine Strafnorm, die beliebig ausgeweitet wurde und nun zum Guerillakampf gegen alles anti-woke zum Einsatz kommt. Man darf gespannt sein, was das nächste Anwendungsgebiet für eine Erweiterung des Art. 261bis StGB sein wird. Mit diesem Urteil wird die ursprüngliche Absicht gegen Holocaustleugner und andere üble Gesellen vorzugehen ad absurdum geführt. Ich denke nicht, dass dies die Absicht des Stimmvolks bei der Annahme des Gesetztes war. O tempora, o mores!
Ich verstehe dieses Urteil nicht. Darf man jemanden also nicht als "Lesbe" bezeichnen, oder darf man es nur dann nicht, wenn man damit andeutet, dass das für einen gleichbedeutend mit "gestört" sei? Oder nur, wenn es im Zusammenhang mit "fett" verwendet wird? Was ich insbesondere nicht verstehe ist, dass die für ein solches Urteil Verantwortlichen nicht genannt werden.
Definition: Wann ist jemand fett, ab welchem BMI ?
Lesbe, etc.: Privatsache ! Wer mit wem und wie. Hauptsache echt einvernehmlich und ohne Sozialdruck jeglicher Art.
"Layla" im Schützenzelt auf dem Oktoberfest. Und Heinos aussage zum Gendern ist wohl eher was das Volk denkt! Da können die Urteile nur als staatlicher Übergriff gewertet werden, die Gedanken sind frei, dass Wort kommt ins Zuchthaus!
Mir ist nicht klar, ob er verurteilt wurde, weil er sagte, sie sei eine Lesbe, oder weil er sagte, sie sei eine Fette, oder ob die Kombination tatsächlich kausal „fette Lesbe“ ist? sie viel verstanden habe heute ist Genderiusum A und O, dem zufolgend Lesbe ist cool. Fetter ist ein Begriff für den Wohlstand! Also das über Recht. Was wurde das Gericht sagen bei " eine dünne Lesbe"?
Allen soll der Mund verboten werden. Dafür wurde das Rassismus-Gesetz geschaffen.
Sie müssen sich anmelden, um einen Kommentar abzugeben.
Noch kein Kommentar-Konto? Hier kostenlos registrieren.
Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.
Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.
Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.
Unzulässig sind:
Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.
Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.
Was pervers ist, läßt sich nicht schönreden, auch wenn es der Zeitgeist verlangt. Wer da genervt dennoch die Wahrheit sagt, muss heute damit rechnen, angeklagt zu werden.
Sie sagt "ich bin lesbisch" er sagt sie ist eine "Lesbe" wo ist da der wesentliche Unterschied. Jemand sagt, ich bin dünn, fast niemand sagt "ich bin fett" weshalb wohl. Ist doch alles nur Ablenkung um zu verhindern dass die Leute sich bewusst werden was grossräumig geplant und in der "Mache" ist.
Meinungsfreiheit hat Grenzen! Sie dürfen alles sagen, was dem König gefällt! Das ist der Rahmen. Die Verfassung gewährt die Grundrechte ja auch nur bei Schönwetter. Wo kämen wir hin, wenn das Fundament unserer Gesellschaft und Kultur uneingeschränkt gültig wäre? Nein, dieselben Personen, die aus fadenscheinigen Gründen irgendwelche schwurbeligen „Notrechte“ ausrufen, dürfen nach diesen regieren. Dann gelten Grundrechte nicht mehr, denn Sicherheit geht ja wohl vor Freiheit, oder? (Sarkasmus off)