Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die AfD-Politikerin Beatrix von Storch dem Medienportal Correctiv weiterhin vorwerfen darf, «dreckige Lügen» zu verbreiten. Correctiv hatte versucht, eine Passage aus einer Rede von Storchs beim Landesparteitag der AfD Berlin juristisch untersagen zu lassen.

Die Äusserung bezog sich auf Correctivs Berichterstattung über das «Geheimtreffen» in Potsdam. Zahlreiche Gerichte haben diese Darstellung inzwischen als unzulässig erklärt.

Das Gericht befasste sich mit der Frage, ob von Storchs Formulierung eine geschützte Meinungsäusserung oder eine Tatsachenbehauptung darstellt. Es entschied, dass es sich um eine zulässige Meinungsäusserung handelt.

Correctiv will das Urteil offenbar anfechten. Die stellvertretende Chefredakteurin des Portals schrieb auf der Plattform X, die Entscheidung sei «nicht hinnehmbar».