Das Hamburger Landgericht hat dem Geschäftsführer des Medienunternehmens Correctiv, David Schraven, untersagt, weiterhin zu behaupten, dass die Berichterstattung über eine geheime Konferenz zur Remigration gerichtlich bestätigt worden sei. Diese Entscheidung ist eine Antwort auf eine einstweilige Verfügung, die der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau – der beim Treffen in Potsdam («Geheimplan gegen Deutschland», Correctiv) dabei war – gegen Correctiv erwirkt hatte. Dies berichtet die Wochenzeitung Junge Freiheit.

Schraven hatte zuvor in einem Interview mit der FAZ Folgendes gesagt: «Der Kern unseres Artikels ist damit bestätigt worden: dass bei diesem Geheimtreffen über einen Masterplan gesprochen wurde, mit dem ‹Remigration› betrieben werden sollte, und dass das auch Menschen mit Zuwanderungsgeschichte betrifft. Das Gericht hat mehrmals gesagt, dass das, was von uns vorgetragen worden ist, die ‹prozessuale Wahrheit› ist.» Nur: Tatsache ist, das Gericht hat sich zu den Inhalten des Artikels nicht geäussert.

Die Richter teilten mit: «Alle weiteren Inhalte der Correctiv-Berichterstattung sind nicht Gegenstand der Entscheidung. Für keinen der äusserungsrechtlichen Angriffe des Antragstellers kam es darauf an.»

Diese Fehldarstellung Schravens wurde jetzt vom Gericht korrigiert, Correctiv muss diese Aussage, wie sie in der FAZ steht, zurücknehmen.

Die 3 Top-Kommentare zu "Gericht urteilt: Correctiv darf nicht mehr behaupten, der Artikel «Geheimplan gegen Deutschland» sei gerichtlich bestätigt worden"
  • Aufseher

    Aber die ganze Amokregierung darf mit dieser steuerfinanzierte Auftragslüge weiterhin in den Massenmedien die einzige Opposition verleumden.

  • oviva

    Kommt gezielt(?) zu spät.

  • grinch 65

    Das Dementi kommt viel zu spät ! Die Strohköppe lesen das doch sowieso nicht.