Das Landgericht Hamburg hat dem SWR per einstweiliger Verfügung verboten, drei Falschbehauptungen aus dem Correctiv-Artikel vom Februar 2024 weiterzuverbreiten. Der Bericht hatte irreführende Aussagen über angeblich geplante Massendeportationen wiederholt, die bereits zuvor als unwahr eingestuft worden waren.

Der SWR hatte unter anderem von einer «anvisierten» Regierungsübernahme durch die AfD gesprochen und behauptet, es seien Gesetze geplant gewesen, um sowohl «deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund» als auch «unliebsame Deutsche» auszuweisen. Die Kanzlei Höcker, die Ulrich Vosgerau vertritt, kritisierte, dass der SWR trotz frühzeitiger Hinweise keine Kontaktaufnahme mit ihrem Mandanten suchte und auf die umstrittene Correctiv-Recherche vertraute.

Obwohl der SWR den Text inzwischen geändert hat, bemängelt die Kanzlei, dass die Korrekturen als «Transparenzhinweis» verharmlost würden und nicht klar darlegten, welche Informationen falsch gewesen seien. Das Gerichtsurteil unterstreicht die Bedeutung journalistischer Sorgfaltspflicht und droht bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro an.

Zuvor unterlagen bereits das ZDF und der NDR, weil sie Falschbehauptungen aus dem Correctiv-Artikel übernommen hatten.