Wenn eine Polizistin einer Transfrau per Dienstanweisung an sein bestes Stück fassen muss, weil dieser sich als Frau «identifiziert» und deswegen nicht von einem Mann abgetastet werden will, dann weiss man, man ist ganz sicher in Berlin.

In der Bundeshauptstadt sind allen Ernstes alle Polizisten gerade schriftlich informiert worden, dass die «Qualitätsstandards zur Durchsuchung, Beschlagnahme und Sicherstellung bei trans- und intergeschlechtlichen Personen» offiziell wegen «mehrfach aufgetretener Missverständnisse» angepasst worden sind.

Bei «bedrohtem Schamgefühl» haben die festgenommenen Transpersonen jetzt laut Polizeipräsidium das Recht, die Durchsuchung «von einer Person gleicher geschlechtlicher Identität vornehmen zu lassen», das sei ein «berechtigtes Interesse» der Verhafteten. Eine polizeiliche Durchsuchung müsse sich «nicht zwangsläufig nach primären Geschlechtsorganen der betroffenen Person richten». Schön auch der Hinweis, dass «das berechtigte Interesse der zu durchsuchenden Person schwerer wiegt als jenes der durchsuchenden Person».

Im Klartext: Der Verhaftete hat gerade mehr Rechte als die Polizisten, die ihn festsetzen.

Aus dem Beamtendeutsch übersetzt bedeutet diese Dienstanweisung nämlich im Ernstfall angewendet: Wenn der fiktive Drogendealer Tessa oder sein Zulieferer Ali aus dem örtlichen Clan-Geschäft demnächst in Berlin wegen Verdacht auf Drogenbesitz verhaftet werden und sich überraschend als Transfrau identifizieren, dürfen sie verlangen, lieber von der hübschen Polizistin Steffi abgetastet zu werden statt von dem bösen groben Kollegen Hans, der ihnen wahrscheinlich weit weniger zaghaft in den Schritt fassen würde.

Wenn die Polizistin Steffi es nun selbst recht ekelhaft findet, einem Mann die Geschlechtsteile abtasten zu müssen, weil sie nicht zur Polizei gegangen ist, um sich als Frau erniedrigen zu lassen und sie auch gar nicht an das Konstrukt eines weiblichen Penis glaubt, sondern einen behaarten Männerkörper ohne Bedienungsanleitung erkennt, wenn sie ihn vor sich stehen hat, dann ist ihr Schamgefühl leider, leider völlig egal, weil – siehe oben – das berechtigte Interesse von Transfrau Ali viel höher wiegt.

Nun ist hier nicht nur aus feministischer Perspektive erstaunlich, dass man im Polizeipräsidium Berlin die Interessen der Frauen und deren Schamgefühl mit Füssen tritt, indem man alle Polizistinnen im Dienst verpflichtet, alle (!) Körperöffnungen von Männern sehr konkret auf Drogenverstecke zu untersuchen. Nein, das Polizeipräsidium Berlin weist zudem offiziell alle Polizeidienststellen an, eine Form der Geschlechteridentifikation anzuwenden, die gesetzlich noch gar nicht existiert.

Denn, nein, auch wenn das Geschrei einschlägiger Anti-Diskriminierungs- und Lobby-Vertreter recht laut ist, existieren zumindest bislang noch Spuren von gesundem Restverstand auch in deutschen Landen. Das gerade diskutierte «Selbstbestimmungsgesetz» der Bundesregierung, das genau solchen Wahnsinn auch gesetzlich möglich machen soll, ist noch nicht einmal im Kabinett, geschweige denn im Bundestag diskutiert und beschlossen und schon gar nicht rechtlich in Kraft gesetzt worden. Auf welcher Rechtsbasis das Polizeipräsidium Berlin hier also handelt, ist also in der Tat ein ganz neuer «Qualitätsstandard».

Aber vielleicht ist man bei der Polizei Berlin auch einfach pragmatisch und wendet den Irrsinn auch im umgekehrten Fall an. Wenn ein Verhafteter sein Geschlecht «identifizieren» und eine Person «gleicher geschlechtlicher Identität» fordern darf, kann die Spontanidentifikation ohne Rechtsgrundlage doch genauso auch von Polizisten angewendet werden. So was lässt sich mit der bekannten deutschen Gründlichkeit doch bis zum bitteren Ende durchziehen!

Ich empfehle bei schwierigen Situationen einfach, dass sich der Kollege Hans selbstbewusst als Frau identifiziert, dann kann beim Abtasten von Tessa nichts mehr schiefgehen, denn beide haben ja dasselbe Geschlecht.