Dieser Fall sorgt in Deutschland für Empörung: Eine Studentin, die auf Sylt fremdenfeindliche Parolen gesungen hatte, fliegt von der Berliner Technischen Universität, während die Präsidentin, Geraldine Rauch, trotz antisemitischer Beiträge, die sie auf Social Media mit «Gefällt mir» markiert hatte, bleiben darf. Bei der Vorsteherin reicht eine Entschuldigung: «Ich habe auf der Plattform X einige Tweets ‚gelikt‘, welche die Situation in Gaza und Rafah aufgreifen, die aber antisemitischen Inhalts oder Ursprungs sind», so die Wissenschaftlerin. Sie wolle sich von den antisemitischen Inhalten oder Autoren der Tweets ganz klar distanzieren.

Politiker wie Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) und Johannes Winkel (CDU) verurteilen die offensichtliche Doppelmoral, indem man die Studentin schasst, die Präsidentin aber nicht. Kubicki prangerte an, dass an deutschen Hochschulen ein gefährlicher links geprägter Judenhass toleriert werde, während die Öffentlichkeit sich über das unsägliche Sylt-Video empöre. Winkel meint, Deutschland habe den «Gipfel der Doppelmoral» erreicht.

Geraldine Rauch gestand ein, die Beiträge, darunter ein Bild des israelischen Premierministers Netanjahu mit Hakenkreuzen, mit «Gefällt mir» markiert zu haben. Sie erklärte, dies sei ein Fehler gewesen, da sie das Bild nicht genauer betrachtet habe. Dennoch beabsichtigt sie, ihr Amt weiterzuführen. Das Uni-Präsidium bezeichnete ihr Verhalten als «inakzeptablen Fehler» und erinnerte an die dunkle Vergangenheit der Universität während der Nazi-Zeit.

Die 3 Top-Kommentare zu "«Gipfel der Doppelmoral»: Grölende Sylt-Studentin fliegt von der Uni, während der Präsidentin der gleichen Schule ein Netanjahu-Bild mit einem Hakenkreuz «gefällt» und sie bleiben darf. Politiker schäumen"
  • Hank Rearden

    Man kann eine Studentin der Universität verweisen? Einfach so? Aufgrund eines Videos im Internet? Ohne Anhörung, ohne Verteidigungsmöglichkeit, ohne die Chance sich zu rechtfertigen bzw. zu entschuldigen? Schon mal was von Unschuldsvermutung gehört? Klage zum Verwaltungsgericht und denen wird ihr Rauswurf aber sowas von um die Ohren gehaun.

  • Kammerjäger

    Die geschasste Studentin soll es der Professorin gleichtun und sagen, es sei ein Fehler gewesen, sie habe zu wenig gut auf den Text geachtet und selbst nur unartikuliert mitgegrölt.... darüber hinaus könne sie sich gar nicht mehr erinnern, sie sei so besoffen gewesen (was wohl bei der Präsidentin nicht zutrifft).

  • stefansmeinung

    Wollte zu dem Wahnsinn eigentlich gar nichts sagen, doch mein Nachbar hat gerade den (leicht) defekten Auspuff seiner Vespa repariert: Klang ihm zu sehr nach döp döp döp ...