Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der alte Bundestag darf noch einmal zusammenkommen, um über das Schuldenpaket von Union und SPD abzustimmen. Eilanträge von AfD und Linken zur Verhinderung der Sondersitzung wurden abgelehnt.

Verfassungsexperte Volker Boehme-Nessler sieht die Entscheidung kritisch, wie die Bild berichtet. Zwar ermögliche das Grundgesetz eine erneute Einberufung des alten Bundestags, jedoch sei dies als «Notfallregelung» gedacht, um einen «Regierungsleerlauf» zu verhindern. Einen solchen «Notfall» könne er hier nicht erkennen.

Union und SPD wollen den alten Bundestag nutzen, weil sie dort mit den Grünen eine Zwei-Drittel-Mehrheit für das «Sondervermögen» hätten.