Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist vom Landgericht Halle erneut wegen der Verwendung einer Naziparole schuldig gesprochen worden. Höcke erhielt eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 130 Euro, was sich auf insgesamt 16.900 Euro summiert.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im Dezember 2023 bei einer AfD-Veranstaltung in Gera die verbotene Parole «Alles für Deutschland» der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet hatte.

Bereits am 14. Mai war Höcke wegen der gleichen Parole zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden, nachdem er den Spruch im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltinischen Merseburg genutzt hatte. Die Entscheidung war jedoch nicht rechtskräftig, da Höcke Revision einlegte.

Im aktuellen Verfahren lehnte das Gericht am dritten Verhandlungstag alle Beweisanträge der Verteidigung ab – darunter Forderungen nach Gutachtern, weiteren Zeugen sowie der Heranziehung von Literatur und Videos. Stattdessen gab das Gericht Anträgen der Staatsanwaltschaft statt, die sich unter anderem auf Höckes X-Account und die Anzahl der Follower sowie die Aufrufe des Videos der Veranstaltung bezogen.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung, mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren. Für Höcke ist dies der zweite Strafprozess am Landgericht Halle.

Die Anklage wurde von Staatsanwalt Benedikt Bernzen vertreten, der in seinem Plädoyer die Wiederholung der Tat und die Bedeutung der verbotenen Parole für die SA der NSDAP hervorhob. Höckes Verteidigung argumentierte hingegen, dass die Verwendung der Parole im Kontext der Meinungsfreiheit betrachtet werden sollte und keine strafbare Handlung darstelle.

Die Verteidigung hat angekündigt, auch gegen dieses Urteil Revision einzulegen.