Es ist eine Meldung, die angesichts des schrecklichen Anschlags von Magdeburg fast unterging. Dabei sorgte der Fall von Martin K. landesweit für Empörung. Der junge Mann war im Mai dieses Jahres in Paderborn von zwei Migranten unvermittelt angegriffen worden. Durch die erlittenen Faustschläge platzte bei dem 30-Jährigen ein unentdecktes Aneurysma. Er starb. Nun ist das Urteil gegen die beiden Schläger gefallen.

Ein Jahr und zehn Monate Haft erhielt der 19-Jährige Ahmed A. aus Tunesien. Der 17-Jährige Ossama D. aus Marokko bekam lediglich neun Monate Bewährung. Beide Angeklagten wurden nur wegen gefährlicher Körperverletzung und nicht wegen Totschlags verurteilt. Zudem wurde das Jugendstrafrecht angewandt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags gefordert und für beide Angeklagte mehr als vier Jahre Haft gefordert sowie die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts.

Die vorsitzende Richterin kam zur Ansicht, dass man die beiden Täter nicht für den Tod des Opfers verantwortlich machen könne. Eine Videoaufnahme habe die zunächst angenommene hohe Brutalität der Angreifer nicht bestätigt. Insgesamt kam es zu drei Schlägen auf den Kopf des Opfers – die allerdings kaum Spuren hinterlassen hätten – und einem Tritt Richtung Hüfte oder Oberschenkel. Zudem könne das Platzen des Aneurysmas auch durch die Drogen oder den Alkohol ausgelöst worden sein, die man im Blut des Opfers gefunden habe, beziehungsweise durch den hohen Blutdruck während des Angriffs. Auch beklagte die Richterin eine Vorverurteilung der jungen Männer mit Fluchthintergrund. Direkt nach der Tat seien diese als brutale Schläger durch die Medien gegangen.

Man muss sich schon einigermassen darüber wundern, wie wenig ein Menschenleben in Deutschland wert ist. Zumindest wenn es sich um ein deutsches Opfer handelt, scheint man um keine Ausrede für die Täter verlegen. Man könnte auch darüber reden, warum die Richterin bei Personen, die aus Tunesien und Marokko stammen, von einem Fluchthintergrund spricht, aber diese Diskussion ist in Deutschland müssig, da ohnehin niemand dieses Land verlassen muss. Schon gar nicht zwei Jugendliche, die zu solch geringen Haftstrafen verurteilt werden. Fest steht: Diese beiden jungen Männer werden uns schon bald wieder auf der Strasse begegnen.

Bleibt die Frage, ob man, wenn man jemanden gegen den Kopf schlägt, nicht immer irgendwo auch dessen Tod in Kauf nimmt. Zumindest wenn es sich nicht um eine blosse Ohrfeige handelt.

Welche Lehre ziehen die jungen Migranten, die aus ihren Ländern etwas völlig anderes gewohnt sind, angesichts solch lascher Strafen? Wie steht es um das Vertrauen der deutschen Bürger in diesen Rechtsstaat, der für viele nicht mehr in der Lage ist, Gerechtigkeit herzustellen?

Ich möchte mit Ahmed A. und Ossama D. nicht mehr in einem Land leben müssen. Ich möchte, dass eine solche Tat Auswirkungen auf ihren Aufenthaltsstatus hat. Ich möchte, dass man hier nicht einfach auf einen Menschen einschlagen kann und am Ende womöglich irgendwann noch den deutschen Pass bekommt. Ich möchte, dass es endlich richtige Konsequenzen für ausländische Straftäter gibt, die mit einer solchen Tat in meinen Augen ganz klar ihr Gastrecht für immer verwirkt haben.